BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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==BAföG in Duisburg-Essen==
Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der [[Universität Duisburg-Essen]] sind die entsprechenden Sacharbeiter/-innen des [[Studierendenwerk|Studierendenwerks]]. Die Sprechzeiten sind auf der <blank text="Website des Studierendenwerks">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/</blank> verlinkt.


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==BAföG an der UDE beantragen==
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Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite des Studierendenwerks]. Dort gibt es auch ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ zum BAföG-Antrag]. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen.
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|abkuerzung=BAföG
Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.
|langname=Amt für Ausbildungs&shy;förderung
 
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Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/formulare Studierendenwerks].
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==Förderdauer==
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Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du [[Studium mit Kind|Kinder erziehst]] oder in einem Hochschulgremium oder in einer [[Fachschaften|Fachschaft]] mitarbeitest.
 
===Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende===
Die UDE hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten Credit Points|CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.  


==Aktuelle Reformen==
==Leistungsnachweise nach dem 4. Semester==
Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der <blank text="Website">https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-reform-das-aendert-sich-622.php</blank> des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele [[Credit Points|{{Lang|en|Credit Points}}(CP)]] du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ BAföG – Leistungsübersicht §48].


==Ansprechpersonen und Beratung==
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.


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{{Gültigkeit|DATUM=2025-04-08|Kommentar= Leistungsübersicht wird von Florian aktualisiert mit Info an uns, neu: Aufteilung 60 CP auf Teilstudiengänge entfällt}}

Aktuelle Version vom 21. November 2024, 10:02 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der Webseite des Studierendenwerks. Dort gibt es auch ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen.


Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.

Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des Studierendenwerks.

Förderdauer

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du Kinder erziehst oder in einem Hochschulgremium oder in einer Fachschaft mitarbeitest.

Leistungsnachweise nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele Credit Points(CP) du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die BAföG – Leistungsübersicht §48.

Ansprechpersonen und Beratung

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-08