Anerkennung und Anrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Im Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) und für eine Lehrertätigkeit in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel hilft dir, das richtige Anerkennungsverfahren für deine Siutation zu finden.}}
{{Teaser|Text=Im Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) und für eine Tätigkeit als Lehrkraft in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel hilft dir, das richtige Anerkennungsverfahren für deine Situation zu finden.}}


==Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland==
==Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen==
Hast du bereits eine 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education absolviert oder bist du bereits als Lehrer*in im Ausland oder in einem anderen Bundesland tätig und möchtest du in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder den [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] eingestellt werden, findest du Informationen zur Anerkennung unter [[Anerkennung von Lehramtsprüfungen]].
Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, stellst du dafür in jedem deiner Fächer oder Lernbereiche, inklusive Bildungswissenschaften und DaZ-Modul, einen separaten Antrag. Alle Leistungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, eine semesterbezogene Aufteilung ist nicht notwendig. Die Antragsformulare findest du über die [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/form_anerkennung.php Liste] des Prüfungswesens.
==Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ==
 
Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, findest du Informationen für die Anrechung unter [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]].
Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Um zu entscheiden, welche Prüfungsleistungen du dir anerkennen lassen kannst, empfehlen wir dir die aktuellen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Studien- und Prüfungsordnungen] sowie [[Modulhandbücher]] zu nutzen. Sprich gegebenenfalls die [[Beratungsverzeichnis Lehramt|Studienfachberater*innen]] an.  
==Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester==
 
===Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester===
Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein [[höheres Fachsemester]] im Bachelor möglich ist.
Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein [[höheres Fachsemester]] im Bachelor möglich ist.
==Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für einen Einstieg in den Master==
=== Für einen Einstieg in den Master===
Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine [[Gleichwertigkeitsprüfung]] veranlassen.
Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine [[Gleichwertigkeitsprüfung]] veranlassen.
==Anrechnung Fachpraktische Tätigkeit==
 
Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs musst du eine [[Fachpraktische Tätigkeit]] nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel [[Fachpraktische Tätigkeit]] unter [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit#Nachweis_und_Anrechnung|Nachweis und Anrechnung]] nach.
==Anrechnung von Praktika und Fachpraktischer Tätigkeit==
==Anrechnung Praktika==
====Praktika====
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene [[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen]]. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom [[Praktikumsbüro_für_Lehramtsstudiengänge_(PfL)|Praktikumsbüro]] beraten.  
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene [[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen]]. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom [[Praktikumsbüro_für_Lehramtsstudiengänge_(PfL)|Praktikumsbüro]] beraten.  
====Fachpraktische Tätigkeit====
Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine [[Fachpraktische Tätigkeit]] nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel [[Fachpraktische Tätigkeit]] unter [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit#Nachweis_und_Anrechnung|Nachweis und Anrechnung]] nach.
Das [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] berät dich, wenn du wissen möchtest, ob du dein Praktikum, deine Ausbildung oder dein Nebenjob als [[fachpraktische Tätigkeit]] anerkannt werden kann und unterstützt dich, wenn du im Ausland ausgebildete Lehrkraft bist und in NRW als Lehrkraft arbeiten möchtest.
==Anerkennung von Auslandsaufenthalten==
==Anerkennung von Auslandsaufenthalten==
Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender [[Auslandsaufenthalt]] Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.
Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt#Anerkennung_von_Auslandsaufenthalten|Auslandsaufenthalt]] Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.
 
==Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland==
Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch die [[Bezirksregierungen]]. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Webseite des Schulministeriums].


Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg ohne Lehramtsabschluss|Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.


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[[Kategorie: Beratungsangebote]]
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2024, 10:55 Uhr

Im Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) und für eine Tätigkeit als Lehrkraft in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel hilft dir, das richtige Anerkennungsverfahren für deine Situation zu finden.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, stellst du dafür in jedem deiner Fächer oder Lernbereiche, inklusive Bildungswissenschaften und DaZ-Modul, einen separaten Antrag. Alle Leistungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, eine semesterbezogene Aufteilung ist nicht notwendig. Die Antragsformulare findest du über die Liste des Prüfungswesens.

Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Um zu entscheiden, welche Prüfungsleistungen du dir anerkennen lassen kannst, empfehlen wir dir die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbücher zu nutzen. Sprich gegebenenfalls die Studienfachberater*innen an.

Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester

Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester im Bachelor möglich ist.

Für einen Einstieg in den Master

Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine Gleichwertigkeitsprüfung veranlassen.

Anrechnung von Praktika und Fachpraktischer Tätigkeit

Praktika

Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene Praxisphasen. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom Praktikumsbüro beraten.

Fachpraktische Tätigkeit

Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel Fachpraktische Tätigkeit unter Nachweis und Anrechnung nach.

Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) berät dich, wenn du wissen möchtest, ob du dein Praktikum, deine Ausbildung oder dein Nebenjob als fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden kann und unterstützt dich, wenn du im Ausland ausgebildete Lehrkraft bist und in NRW als Lehrkraft arbeiten möchtest.

Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland

Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine Anerkennung durch die Bezirksregierungen. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der Webseite des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-17