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Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Um zu entscheiden, welche Prüfungsleistungen du dir anerkennen lassen kannst, empfehlen wir dir die aktuellen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Studien- und Prüfungsordnungen] sowie [[Modulhandbücher]] zu nutzen. Sprich gegebenenfalls die [[Beratungsverzeichnis Lehramt|Studienfachberater*innen]] an. | |||
===Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester=== | ===Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester=== | ||
Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein [[höheres Fachsemester]] im Bachelor möglich ist. | Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein [[höheres Fachsemester]] im Bachelor möglich ist. | ||
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Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine [[Gleichwertigkeitsprüfung]] veranlassen. | Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine [[Gleichwertigkeitsprüfung]] veranlassen. | ||
==Anrechnung von Praktika und | ==Anrechnung von Praktika und Fachpraktischer Tätigkeit== | ||
====Praktika==== | ====Praktika==== | ||
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene [[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen]]. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom [[Praktikumsbüro_für_Lehramtsstudiengänge_(PfL)|Praktikumsbüro]] beraten. | Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene [[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen]]. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom [[Praktikumsbüro_für_Lehramtsstudiengänge_(PfL)|Praktikumsbüro]] beraten. | ||
====Fachpraktische Tätigkeit==== | ====Fachpraktische Tätigkeit==== | ||
Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine [[Fachpraktische Tätigkeit]] nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel [[Fachpraktische Tätigkeit]] unter [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit#Nachweis_und_Anrechnung|Nachweis und Anrechnung]] nach. | Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine [[Fachpraktische Tätigkeit]] nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel [[Fachpraktische Tätigkeit]] unter [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit#Nachweis_und_Anrechnung|Nachweis und Anrechnung]] nach. | ||
Das [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] berät dich, wenn du wissen möchtest, ob du dein Praktikum, deine Ausbildung oder dein Nebenjob als [[fachpraktische Tätigkeit]] anerkannt werden kann und unterstützt dich, wenn du im Ausland ausgebildete Lehrkraft bist und in NRW als Lehrkraft arbeiten möchtest. | |||
==Anerkennung von Auslandsaufenthalten== | ==Anerkennung von Auslandsaufenthalten== | ||
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Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch die [[Bezirksregierungen]]. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Webseite des Schulministeriums]. | Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch die [[Bezirksregierungen]]. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Webseite des Schulministeriums]. | ||
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst. | Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg ohne Lehramtsabschluss|Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2024, 10:55 Uhr
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, stellst du dafür in jedem deiner Fächer oder Lernbereiche, inklusive Bildungswissenschaften und DaZ-Modul, einen separaten Antrag. Alle Leistungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, eine semesterbezogene Aufteilung ist nicht notwendig. Die Antragsformulare findest du über die Liste des Prüfungswesens.
Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Um zu entscheiden, welche Prüfungsleistungen du dir anerkennen lassen kannst, empfehlen wir dir die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbücher zu nutzen. Sprich gegebenenfalls die Studienfachberater*innen an.
Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester
Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester im Bachelor möglich ist.
Für einen Einstieg in den Master
Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine Gleichwertigkeitsprüfung veranlassen.
Anrechnung von Praktika und Fachpraktischer Tätigkeit
Praktika
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene Praxisphasen. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom Praktikumsbüro beraten.
Fachpraktische Tätigkeit
Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel Fachpraktische Tätigkeit unter Nachweis und Anrechnung nach.
Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) berät dich, wenn du wissen möchtest, ob du dein Praktikum, deine Ausbildung oder dein Nebenjob als fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden kann und unterstützt dich, wenn du im Ausland ausgebildete Lehrkraft bist und in NRW als Lehrkraft arbeiten möchtest.
Anerkennung von Auslandsaufenthalten
Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.
Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland
Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine Anerkennung durch die Bezirksregierungen. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der Webseite des Schulministeriums.
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-17