Schulprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[Schulprogramm]] ist ein Dokument, das die Ziele einer Schule formuliert. In Nordrhein-Westfalen sind alle Schulen verpflichtet ein Schulprogramm zu entwickeln. Das Schulprogramm wird an der Schule entwickelt und von der Schulkonferenz beschlossen. Die Beteiligung von LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern der Schule an der Erarbeitung kann dabei unterschiedlich geregelt sein. Das Schulprogramm beschreibt, wie die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag konkret erfüllen will. Es kann Aussagen über spezifische pädagogische und fachliche Schwerpunkte, die Organisation des Schulalltags und die Stundentafel, den Einsatz der finanziellen Mittel, die Fortbildung der Lehrkräfte und Kooperationsbeziehungen der Schule enthalten.
{{Teaser|Text=In einem Schulprogramm beschreiben die Verwaltungs- und Lehrkräfte einer Schule die Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages in konkreten Maßnahmen. Dieses kann beispielsweise die Einrichtung von pädagogischen und fachlichen Schwerpunkten betreffen, die Organisation des Schulalltags über die Stunden­tafel, den Einsatz finanzieller Mittel, die Fortbildung der Lehrkräfte oder auch Kooperationsbeziehungen der Schule.
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In Nordrhein-Westfalen sind alle Schulen zur Erstellung eines Schulprogramms verpflichtet. Eine Beteiligung von Schüler*innen und Eltern an der Erarbeitung ist grundsätzlich möglich.


==Siehe auch:==
Manche Schulen, zum Beispiel das [https://www.gymnasium-essen-werden.de/schulprogramm-106.html Gymnasium Essen-Werden], stellen ihr Schulprogramm auch auf ihrer Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie ein Schulprogramm aufgebaut und inhaltlich ausgestaltet wird.
*[[Schule]]
*[[Schulgesetz]]


 
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[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Keywords]]
{{Gültigkeit|Datum=2025-05-13}}

Aktuelle Version vom 9. Dezember 2024, 15:02 Uhr

In einem Schulprogramm beschreiben die Verwaltungs- und Lehrkräfte einer Schule die Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages in konkreten Maßnahmen. Dieses kann beispielsweise die Einrichtung von pädagogischen und fachlichen Schwerpunkten betreffen, die Organisation des Schulalltags über die Stunden­tafel, den Einsatz finanzieller Mittel, die Fortbildung der Lehrkräfte oder auch Kooperationsbeziehungen der Schule.

In Nordrhein-Westfalen sind alle Schulen zur Erstellung eines Schulprogramms verpflichtet. Eine Beteiligung von Schüler*innen und Eltern an der Erarbeitung ist grundsätzlich möglich.

Manche Schulen, zum Beispiel das Gymnasium Essen-Werden, stellen ihr Schulprogramm auch auf ihrer Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie ein Schulprogramm aufgebaut und inhaltlich ausgestaltet wird. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-13