Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK): Unterschied zwischen den Versionen

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===Aufgaben===  
===Aufgaben===  
Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium hat verschiedene Aufgabenbereiche. Insbesondere kümmern sich Mitarbeitende um Planung und Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung von Mitteln, welche das Land zur Verbesserung von Lehr- und Studienbedingungen nach [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=17424&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=288733 §1 der SVG] zur Verfügung stellt. Außerdem befassen sie sich mit Empfehlungen und Stellungnahmen hinsichtlich des hochschulinternen Berichtswesens und Qualitätsmentorings sowie den Fortschrittsberichten der Hochschulleitung nach [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=17424&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=288735 §3 der SGV].
Die Kommission hat verschiedene Aufgabenbereiche. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung von Mitteln, welche das Land zur Verbesserung von Lehr- und Studienbedingungen nach [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=17424&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=288733 §1 der SVG] zur Verfügung stellt.  


===Mitglieder===
===Mitglieder===
Die [https://www.uni-due.de/gremien/qualitaetsverbesserung.shtml Kommission zur QVK] besteht aus Gruppen von Hochschullehrenden, akademischen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung sowie Studierenden.
Die [https://www.uni-due.de/gremien/qualitaetsverbesserung.shtml#Mitglieder QVK] besteht aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden.  
Die Mitglieder in der Gruppe der Studierenden werden im jährlichen Turnus gewählt.




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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2024, 09:01 Uhr

Die Komission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium ist ein Gremium an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Aufgaben

Die Kommission hat verschiedene Aufgabenbereiche. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung von Mitteln, welche das Land zur Verbesserung von Lehr- und Studienbedingungen nach §1 der SVG zur Verfügung stellt.

Mitglieder

Die QVK besteht aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-30