Lehramtszugangsverordnung (LZV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Lehramtszugangsverordnung | Lehramtszugangsverordnung (LZV)]] ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.
{{Teaser|Text=Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) regelt den Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] in NRW.}}


==LZV 2003- Staatsexamen==
Lehramtszugangsverordnung steht dabei für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität". Die aktuelle Fassung ist die [https://bass.schul-welt.de/16182.htm LZV] vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.
<blank text="Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LPO03.pdf</blank>




==LZV 2009 - Bachelor-/Master-Studiengänge==
{{Fluid}}
Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen. <br>
{{Gültigkeit|DATUM=2025-08-15|KOMMENTAR=Stand Juli 2024}}
<blank text="Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LZV_Stand09_06__2_.pdf</blank>
 
[[Kategorie: Studienreform]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 12. Februar 2025, 11:58 Uhr

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW.

Lehramtszugangsverordnung steht dabei für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität". Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-08-15