Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. November 2008, 12:09 Uhr
Hochschulrat
Der Hochschulrat besteht an der UDE aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe. Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.