Vergabe von Studienplätzen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=An der Universität Duisburg-Essen (UDE) erfolgt die Bewerbung für alle Studiengänge außer Medizin direkt [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml über die Hochschule]. Möchtest du dich für einen Lehramtsstudiengang an der UDE einschreiben, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
{{Teaser|Text=Hochschulen bieten in jedem Studiengang eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen an. Bewerben sich mehr Studierende als es Plätze gibt,
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belegt die Hochschule diese mit einer Zulassungsbeschränkung. Studierende müssen sich dann auf einen Studienplatz bewerben. Die Studienplätze werden nach bestimmten [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml Kriterien und Verfahren] vergeben.
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Wenn der Studiengang [[zulassungsfrei]] ist, kannst du dich einfach innerhalb der Einschreibungsfrist [[Immatrikulation|einschreiben]] und erhältst garantiert einen Platz, sofern du die [[Studienvoraussetzungen]] erfüllst.  
Welche Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung belegt sind, erfährst du über die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Tabelle] des Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) zum Studienplatzangebot.  


Ist dein Wunschstudiengang [[zulassungsbeschränkt]], dann reichst du innerhalb der Bewerbungsfrist eine Bewerbung über das Portal [[HIS in One]] ein.  
Bewirbst du dich, wird deine Bewerbung zusammen mit denen der anderen nach nach der Abiturnote sortiert. Diejenigen, die eine bessere Abiturnote haben, bekommen zuerst einen Platz, danach die anderen. Sind alle Studienplätze auf diese Weise vergeben, wird eine Durchschnittsnote errechnet. Sie wird umgangs­sprach­lich als „Numerus Clausus (NC)“ bezeichnet. Der aktuelle NC dient als Orientierung für die Studienplatzvergabe im nächsten Jahr. Hast du dein Abitur zum Beispiel mit der Note 2,3 abgeschlossen und liegt der NC bei 2,5 sind deine Chancen gar nicht so schlecht, einen Studienplatz über deine Abiturnote zu bekommen. Es kommt aber darauf, mit welchen Abiturnoten sich die anderen Studieninteressierten in deinem Jahrgang bewerben. Es kann dann durchaus sein, dass der NC höher oder niedriger liegt, als der aus dem vergangenen Jahr.  


==Verteilung der Plätze==
Erfüllt deine Abiturnote den NC nicht, wird deine Bewerbung in ein anderes Verfahren, das hochschuleigene Auswahlverfahren, übernommen, damit du eine zweite Chance hast. In diesem bekommst du eine Punktzahl für deine Abiturnote. Solltest du außerdem nach deinem Abitur ein halbes Jahr lang oder länger nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben gewesen sein, erhältst du zusätzliche Punkte für ein oder mehrere Wartesemester. Die Studienplätze werden dann von den Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl absteigend nach unten vergeben. Auch hier ergibt sich nach der Vergabe aller Plätze ein Durchschnittspunktwert, der als Orientierung für das nächste Jahr gilt. Dieser kann sich, je nach Voraussetzungen der Bewerbenden, ebenfalls nach unten oder oben bewegen.


Gibt es für den Studiengang mehr Bewerber*innen als Studienplätze, dann werden die Plätze nach einer bestimmten Quote verteilt. Zunächst einmal wird von der Gesamtzahl der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine nach Prozentzahlen festgelegte Anzahl von Studienplätzen vorab für die Studienplatzvergabe an Bewerber*innen abgezogen, die besondere Kriterien erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Beruflich Qualifizierte, für die 4 Prozent oder Zweitstudienbeweber*innen, für die 3 Prozent der Studienplätze aus der Gesamtzahl der Studienplätze abgezogen werden. Aus der so verminderten Gesamtzahl der Studienplätze werden die verbleibenden Studienplätze nach [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml Quoten] vergeben.  
Den für deinen Studiengang geltenden Numerus Clausus und die Punktzahl erfährst du über diese [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml Tabelle] des Einschreibungswesen.  


20 Prozent der verbliebenen Plätze werden rein nach der Abiturnote verteilt, die restlichen 80 Prozent im hochschuleigenen Auswahlverfahren, in dem noch andere Faktoren berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren kannst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml Website des Einschreibungswesens] nachlesen. Erst nach einer erfolgreichen Bewerbung kannst du dich dann innerhalb der Einschreibungsfristen für den Studiengang einschreiben.
Gut zu wissen: Nur 20 Prozent der Studienplätze werden nach der Abiturnote vergeben und 80 Prozent nach der Punktzahl.


==Sonderfälle==
Solltest du bestimmte Kriterien erfüllen, wie einen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/dienst.shtml Dienst] zum Beispiel in Form eines  freiwilligen sozialen Jahrs oder eine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/punktwert_auswahlquote.php fachlich passende Ausbildung] absolviert haben, verbessert sich dein Rang auf der Bewerberliste. Möchtest du dich weiter informieren, besuche die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe_1fs.php Webseite] des Einschreibungswesen dazu.  
===Wirtschaftswissenschaften===
Möchtest du dich auf einen Studienplatz in den Wirtschaftswissenschaften bewerben, verbessert sich dein Grad der Qualifikation, wenn du bereits eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen oder eine Berufstätigkeit ausgeübt hast. In der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_49_6.pdf Bachelorzulassungsverordnung] erfährst du in §3 Details dazu.  


===Musik und Kunst===
Zum guten Schluss: Auch das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_losverfahren.php Losverfahren] bietet dir noch eine Chance, einen Studienplatz zu bekommen. Du musst dich dafür zusätzlich zu einem späteren [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbungsfristen.php Zeitpunkt] bewerben!
Bewirbst du dich auf einen Studienplatz für Musik an Grundschulen an der Folkwang Universität der Künste oder für das Fach Kunst an Grundschulen an der Universität Duisburg-Essen, verbessert sich dein Qualifikationsgrad gemäß §5 [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_49_6.pdf Bachelorzulassungsverordnung] für die Lernbereiche Sprachliche und Mathematische Grundbildung um 0,8.
 
===Spitzensportler*in===
Gehörst du einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, oder C- oder C/D –Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an, gelten auch für dich spezifische Zulassungsbedingungen, die du in §4 der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_49_6.pdf Bachelorzulassungsverordnung] nachlesen kannst.




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[[Kategorie: Institutionen außerhalb der UDE]]
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Aktuelle Version vom 19. November 2025, 16:26 Uhr

Hochschulen bieten in jedem Studiengang eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen an. Bewerben sich mehr Studierende als es Plätze gibt, belegt die Hochschule diese mit einer Zulassungsbeschränkung. Studierende müssen sich dann auf einen Studienplatz bewerben. Die Studienplätze werden nach bestimmten Kriterien und Verfahren vergeben.

Welche Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung belegt sind, erfährst du über die Tabelle des Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) zum Studienplatzangebot.

Bewirbst du dich, wird deine Bewerbung zusammen mit denen der anderen nach nach der Abiturnote sortiert. Diejenigen, die eine bessere Abiturnote haben, bekommen zuerst einen Platz, danach die anderen. Sind alle Studienplätze auf diese Weise vergeben, wird eine Durchschnittsnote errechnet. Sie wird umgangs­sprach­lich als „Numerus Clausus (NC)“ bezeichnet. Der aktuelle NC dient als Orientierung für die Studienplatzvergabe im nächsten Jahr. Hast du dein Abitur zum Beispiel mit der Note 2,3 abgeschlossen und liegt der NC bei 2,5 sind deine Chancen gar nicht so schlecht, einen Studienplatz über deine Abiturnote zu bekommen. Es kommt aber darauf, mit welchen Abiturnoten sich die anderen Studieninteressierten in deinem Jahrgang bewerben. Es kann dann durchaus sein, dass der NC höher oder niedriger liegt, als der aus dem vergangenen Jahr.

Erfüllt deine Abiturnote den NC nicht, wird deine Bewerbung in ein anderes Verfahren, das hochschuleigene Auswahlverfahren, übernommen, damit du eine zweite Chance hast. In diesem bekommst du eine Punktzahl für deine Abiturnote. Solltest du außerdem nach deinem Abitur ein halbes Jahr lang oder länger nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben gewesen sein, erhältst du zusätzliche Punkte für ein oder mehrere Wartesemester. Die Studienplätze werden dann von den Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl absteigend nach unten vergeben. Auch hier ergibt sich nach der Vergabe aller Plätze ein Durchschnittspunktwert, der als Orientierung für das nächste Jahr gilt. Dieser kann sich, je nach Voraussetzungen der Bewerbenden, ebenfalls nach unten oder oben bewegen.

Den für deinen Studiengang geltenden Numerus Clausus und die Punktzahl erfährst du über diese Tabelle des Einschreibungswesen.

Gut zu wissen: Nur 20 Prozent der Studienplätze werden nach der Abiturnote vergeben und 80 Prozent nach der Punktzahl.

Solltest du bestimmte Kriterien erfüllen, wie einen Dienst zum Beispiel in Form eines freiwilligen sozialen Jahrs oder eine fachlich passende Ausbildung absolviert haben, verbessert sich dein Rang auf der Bewerberliste. Möchtest du dich weiter informieren, besuche die Webseite des Einschreibungswesen dazu.

Zum guten Schluss: Auch das Losverfahren bietet dir noch eine Chance, einen Studienplatz zu bekommen. Du musst dich dafür zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt bewerben!

Dieser Artikel ist gültig bis 2026-11-19