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Version vom 25. November 2008, 14:51 Uhr
Akkreditierung
1. Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. Cluster-Akkreditierung, Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind. Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindeststandards entspricht - man könnte sagen, es handelt sich um eine Art TÜV für Studiengänge. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Akkreditierungsrates .
2. Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Akkreditierungsrates .
3. Folgende sechs Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:
Fachagenturen:
http://www.asiin.de/deutsch/newdesign/index_ex5.html
Fachübergreifende Agenturen:
http://www.zeva.uni-hannover.de
Information des Dezernates Hochschulentwicklungsplanung der UDE: Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren .