Master: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Manuel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Auf ein erfolgreich absolviertes [[Bachelor]]-Studium kann ein [[Master]]-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. | |||
Auf ein erfolgreich absolviertes [[Bachelor]]-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. | |||
Unterschieden werden: | Unterschieden werden: | ||
Version vom 25. Mai 2009, 16:08 Uhr
Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:
- konsekutive Masterstudiengänge: inhaltlich auf den Bachelor aufbauend
- nicht-konsekutive Masterstudiengänge: baut inhaltlich nicht auf den Bachelor auf
- Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzt neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Die Reform soll bis zum Jahr 2011 umgesetzt werden.
Siehe auch BA/MA.