Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule). | Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule). | ||
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Version vom 17. Juli 2009, 12:25 Uhr
Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der UDE. Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie als pdf Datei herunterladen oder Sie erhalten diesen auch im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen.
Auf diesem Formular bestätigt die UB, dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben.
Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).