Bezirksregierungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Bezirksregierungen]] NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die Zweite Ausbildungsphase von LehrerInnen. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss Erstes Staatsexamens für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-
Die [[Bezirksregierungen]] NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungsphase]] von LehrerInnen. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staatsexamens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-
Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)]]
Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)]]
an eine der fünf Bezirksregierungen zu richten. Bitte beachten Sie dabei die aktuellen Bewerbungsfristen und Verfahrensregelungen.
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==Siehe auch==
*Referendariat
*Sevon
*Studienseminare NRW


[[Kategorie:Institutionen]]
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Version vom 5. August 2009, 12:19 Uhr

Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die Zweite Ausbildungsphase von LehrerInnen. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramtsstudium mit dem Abschluss des Ersten Staatsexamens für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education- Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) an eine der fünf Bezirksregierungen zu richten. Bitte beachten Sie dabei die aktuellen Bewerbungsfristen und Verfahrensregelungen.


Siehe auch

  • Referendariat
  • Sevon
  • Studienseminare NRW