Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Manuel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[Kategorie:Keywords]] | [[Kategorie:Keywords]] | ||
[[Kategorie:Studienreform]] |
Version vom 27. August 2009, 12:30 Uhr
Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.