Fachbereichsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre. | Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre. |
Version vom 17. September 2009, 14:11 Uhr
Beschlussorgan jedes Fachbereichs ist der Fachbereichsrat, der sich aus Professor, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammensetzt.
Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:
- acht Vertreter oder Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer
- je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter
- drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind
- die Mitglieder des Dekanats