Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben der Rektorin / dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und der Kanzlerin / dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren.  
Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.  


Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen oder Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors.
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.





Version vom 17. September 2009, 14:26 Uhr

Vorlage:Infobox Institution


Die Hochschule Universität Duisburg-Essen wird von einem Rektorat geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.

Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der Grundordnung vom 21. September 2007  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.


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