Referendariat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. September 2009, 12:25 Uhr

Der Vorbereitungsdienst / das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum/r Lehrer/in. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich in der Regel für alle Schulformen in NRW über 24 Monate. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.


Bewerbung

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte - sind auf folgender Internetseite zu finden: SEVON 


Aktuell

  • Der nächste Einstellungstermin für das Referendariat ist der 01.02.2010. Die Anmeldung für diesen Einstellungstermin ist bereits abgeschlossen.
  • Im Jahr 2010 wird die Einstellung zum Sommer 2010 stattfinden. Bewerbungsbeginn ist im Februar/März 2010.


Laut Gesetzentwurf der Landesregierung vom 25.11.08 wird der Vorbereitungsdienst verkürzt:

  • Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an staatlichen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten. Er wird von heute 24 Monate auf 12 Monate in 2 Schritten verkürzt (18 Monate Vorbereitungsdienst in 2011, dann 6 Monate Praxissemester und voraussichtlich 12 Monate Vorbereitungsdienst in 2015). Er endet mit einer Staatsprüfung.

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/Lehrerausbildung/Schaubild_-_Stand_01_12_2008.pdf 


Aufbau

Das Referendariat ist in 4 Phasen gegliedert.

  • Ausbildungsabschnitt 1: Hospitation und Schulintensivphase
  • Ausbildungsabschnitt 2: Beginn des eigenständigen/bedarfsdeckenden Unterichts (BdU)
  • Ausbildungsabschnitt 3: Beginn des Prüfungsverfahrens, Hausarbeit
  • Ausbildungsabschnitt 4: Unterrichtsbesuche, Beendigung der Prüfungsphase, 2. Staatsexamen

Quelle: PLAZ 
Quelle: Referendar.de 


Abschluss

Das Referendariat endet mit dem 2. Staatsexamen.


Siehe auch


Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst


Links



Dieser Artikel ist gültig bis 2009-09-01.