Realschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch Niederländisch und Spanisch. | Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch Niederländisch und Spanisch. | ||
In der Realschule können alle Abschlüsse derSekundarstufe I erworben werden: | |||
* der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. | |||
* ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss | |||
* ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss. | |||
Version vom 21. September 2009, 14:36 Uhr
Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch Niederländisch und Spanisch.
In der Realschule können alle Abschlüsse derSekundarstufe I erworben werden:
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
- ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
- ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
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