Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors. | Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors. | ||
Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden. | |||
Version vom 12. Oktober 2009, 11:27 Uhr
Die Hochschule Universität Duisburg-Essen wird von einem Rektorat geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der Grundordnung vom 21. September 2007 beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden.