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Das {{SITENAME}} baut ein "freies" Verzeichnis an/über Informationen zum Lehramtsstudium an der [[Universität Duisburg-Essen]] auf, das jedermann kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein '''korrekter Umgang mit dem Urheberrecht''' besonders wichtig.
Das {{SITENAME}} baut ein "freies" Verzeichnis an/über Informationen zum Lehramtsstudium an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] auf, das jedermann kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein '''korrekter Umgang mit dem Urheberrecht''' besonders wichtig.


Diese Seite erklärt, was Sie beachten sollten, wenn Sie fremdes Material in {{SITENAME}}-Artikeln verwenden wollen.
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In diesen Fällen dürfen Sie fremdes Text- und Bildmaterial verwenden:
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* Der '''Autor''' hat das Material ausdrücklich als [[Public Domain]] bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (z.B. der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
* Der '''Autor''' hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (z.B. der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
* Der '''Autor''' stellt sein Material ''ausdrücklich'' unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung im {{SITENAME}} – zur Verfügung.
* Der '''Autor''' stellt sein Material ''ausdrücklich'' unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung im {{SITENAME}} – zur Verfügung.
* Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
* Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2009, 12:33 Uhr

Das LehramtsWiki baut ein "freies" Verzeichnis an/über Informationen zum Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) auf, das jedermann kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig.

Diese Seite erklärt, was Sie beachten sollten, wenn Sie fremdes Material in LehramtsWiki-Artikeln verwenden wollen.

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  • Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung im LehramtsWiki – zur Verfügung.
  • Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
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