Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der [[Regelstudienzeit]] zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.}}


Nicht immer ist es Studierenden aufgrund besonderer Umstände möglich an Lehrveranstaltungen im vollen Umfang oder überhaupt teilzunehmen. Hierfür gibt es in der neuen Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der jeweiligen Lehramtsoption eine besondere Vereinbarung. Unter §24 der Prüfungsordnung ist folgendes vermerkt:<br>
Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:
<br>
Studierende, die durch ein ärztliches Attest nachweisen,dass sie den Ehemann oder die eingetragene Lebenspartnerin oder die Ehefrau oder den eingetragenen Lebenspartner oder pflegebedürftige Verwandte in gerader Linie oder Verschwägerte ersten Grades pflegen
<br>oder<br>
Studierende, die ein Kind überwiegend allein versorgen, können auf Antrag vom Erfordernis des regelmäßigen Besuches von Lehr-/Lerneinheiten zur Erlangung eines nach dieser Ordnung erforderlichen Teilnahmenachweisesbefreit werden.
<br>
Voraussetzung für die Befreiung ist die Erbringung einer dem Workload der Fehlzeiten entsprechende,
angemessene, zusätzliche Studienleistung im Selbststudium. Diese wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden festgesetzt. Erfolgt keine Einigung, entscheidet der Prüfungsausschuss.


* [[Studium mit Kind]]
* [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]]
* [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]]


== Links  ==


*Alle POs der UDE finden Sie <blank text="hier">http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/pruefungsordnungen.php</blank>.
{{Fluid}}
 
[[Kategorie:Studileben]]
<br>
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
{{Gültigkeit|DATUM=2025-03-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}}

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:42 Uhr

Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und Nachteilsausgleichen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.

Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-29