Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''Bachelor-Master (LZV 2009)'''==
{{Teaser|Text=An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du ein zusätzliches Fach, ein sogenanntes Erweiterungsfach, im Lehramt studieren. Wie du dich für ein Erweiterungsfach einschreibst, gegebenenfalls zuvor bewirbst und welche Leistungen du erbringen musst, erfährst du in diesem Artikel.}}
Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-/Master-Lehramt ist an der UDE bisher nicht möglich. Das Bachelor-/Master-Lehramtsstudium ist per Gesetz zunächst ein Zwei-Fach-Studium. Laut §16 des Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) besteht die Möglichkeit, in einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben. Allerdings wird eine konkrete Regelung zu Erweiterungsprüfungen erst für das Wintersemester 2012/13 erwartet bzw. veröffentlicht. <br>
Wie bisher bei LPO 2003 ist auch für die BA/MA-Studiengänge eine Drittfach-Regelung geplant. Diese steht allerdings noch aus.Genau wie bei LPO 2003 ist der Erwerb einer weiteren Lehrbefähigung in einem Erweiterungsfach im BA/MA-Lehramt für Personen gedacht, die bereits einen Abschluss im Lehramt gemacht haben.<br>
Wenn wir Neuigkeiten zur Drittfach-Regelung haben, informieren wir umgehend an dieser Stelle darüber.<br><br>
Weitere Informationen zur Erweiterungsprüfung gibt es auch <blank text="hier">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank>


=='''Staatsexamen (LPO 2003)'''==
==Bewerbung/Einschreibung==
*Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum [[Bachelor|Lehramts{{Lang|en|bachelor}}]] beziehungsweise [[Master|{{Lang|en|Master of Education}}]] oder nach Abschluss deines Lehramts{{Lang|en|bachelor}}s oder {{Lang|en|Masters of Education}} beginnen.
*Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php bewerben/einschreiben]. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.


* Die letztmalige Einschreibung in ein Erweiterungsfach für das erste Semester gemäß § 29 LPO 2003 war möglich zum Wintersemester 2010/2011 '''.<br>
==Fächerwahl==
*Als Erweiterungsfach kannst du alle direkt von der UDE angebotenen [[Fächer]] studieren.
*Studierst du Sonderpädagogik, kannst du sonderpädagogische Fachrichtungen, Lernbereiche und Unterrichtsfächer als E-Fach studieren.
*Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, ist als Erweiterungsfach nicht wählbar.
*Studierst du für das Lehramt an [[Berufskolleg|Berufskollegs]] mit großer und kleiner beruflicher Fachrichtung, kannst du als Erweiterungsfach nur eine weitere kleine berufliche Fachrichtung wählen. Ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach oder eine große berufliche Fachrichtung als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Bei der Frage, ob oder welches Erweiterungsfach du studieren könntest, hilft dir ein Blick in die aktuellen [[Einstellungschancen_für_Lehrkräfte_in_NRW|Einstellungs­chancen für Lehr­kräfte in NRW]] oder der [https://www.schulministerium.nrw/chancenrechner Chancenrechner] des Schulministeriums.


* Die letztmalige Einschreibung in höhere Fachsemester der Studiengänge gemäß LPO 2003 erfolgte zum Sommersemester 2011.
==Zulassungs&shy;freie Fächer==
*Die zulassungsfreien Fächer mit Lehramtsoption kannst du der Übersicht [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Studiengänge mit Lehramtsoption - {{Lang|en|Bachelor}}studiengänge] entnehmen.
*Studierst du im Lehramts{{Lang|en|bachelor}} oder {{Lang|en|Master of Education}} oder hast du dein Studium abgeschlossen, kannst du dich in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] Lehramts-[[Fächer]] als Erweiterungsfach [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php einschreiben].
*Falls für dein Wunschfach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner [[Einschreibung]] erfolgreich bestehen.
*Weitere [[Voraussetzungen|Zulassungs&shy;voraussetzungen]] entnimmst du der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen Fachs.


Die Einschreibung für ein Erweiterungsfach ist an der Universiät Duisburg-Essen nicht mehr möglich. Unter Umständen kann man sich an anderen Universitäten noch einschreiben. Du solltest dafür an der Universität deiner Wahl nachfragen.  
==Zulassungs&shy;beschränkte Fächer==
*Die zulassungsbeschränkten Fächer mit Lehramtsoption kannst du der Übersicht [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Studiengänge mit Lehramtsoption - {{Lang|en|Bachelor}}studiengänge] entnehmen.
*Sofern du dich für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach einschreiben möchtest, müssen beide Hauptfächer im betreffendem Fachsemester zulassungsfrei sein. Weitere Informationen findest du [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/erweiterungsfach_lehramt.php. hier].
*Hast du bereits einen Abschluss (Lehramts{{Lang|en|bachelor}} oder M.Ed.), kannst du dich im Rahmen eines [[Zweitstudium|Zweitstudiums]] für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung (3%). Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du unter [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/zweitstudium.shtml Zweitstudium].
*Falls für dein Wunschfach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner [[Einschreibung]] erfolgreich bestehen.
*Weitere [[Voraussetzungen|Zulassungs&shy;voraussetzungen]] entnimm bitte der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordnung]] des jeweiligen Fachs.


== Hinweise für bereits Drittfachstudierende ==  
==Im Erweiterungsfach&shy;studium==
*Im Erweiterungsfach studierst du sowohl den {{Lang|en|Bachelor}} als auch den {{Lang|en|Master of Education}}.
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen&shy;schaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen des {{Lang|en|Bachelor}}s und {{Lang|en|Master}}s eines Fachs. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten, wie [[Bachelorarbeit|{{Lang|en|Bachelor}}arbeit]] und [[{{Lang|en|Master}}arbeit]]. Diese musst du im Erweiterungsfach nicht absolvieren.
*Im Erweiterungsfach belegst du auch die [[Bachelor-Master:Masterarbeit#Masterbegleitmodul|Begleitveranstaltung zur {{Lang|en|Master}}arbeit]]. Du musst nur die Teilleistung des Moduls erbringen und in der Veranstaltung keine Prüfung machen. Gegebenenfalls musst du eine Studienleistung erbringen.
*Sollten Begleitveranstaltungen des [[Praxissemester|Praxissemesters]] außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind Teil deines Erweiterungsfachstudiums. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen, beispielsweise mit den Studienprojekten, kannst du Ersatzleistungen erbringen. Sprich spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten, um Fragen und Leistungsumfang zu klären.
*Für ein Studium der Fächer [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt|Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn, du hast den Auslandsaufenthalt bereits in einem deiner anderen beiden Fächer (grundständiges Studium) absolviert.


Beim Studieren eines Erweiterungsfaches/ Drittfach müssen regulär Studiengebühren bezahlt werden, insofern mehr als zwei Prüfungen in diesem Erweiterungsfach abgelegt werden müssen (BK und Gy/Ge).<br>
==Vorziehbare {{Lang|en|Master}}leistungen==
Wenn nur noch zwei Prüfungen abgelegt werden müssen, kann ein Antrag auf Befreiung mit Bestätigung des Landes Prüfungsamts beim Studierendensekretariat gestellt werden.(Formulare:[http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml hier])
Du kannst in deinem Erweiterungsfach Leistungen aus dem [[vorziehbare Masterleistungen|{{Lang|en|Master}} vorziehen]]. Auch hier gilt, dass du deine {{Lang|en|Bachelor}}arbeit bereits angemeldet haben musst.  
Dafür ist eine vorherige Exmatrikulation in den ersten beiden Fächern (auch wenn man das Zeugnis schon erhalten hat) notwendig.


Weitere Hinweise finden sich auf den Seiten des <blank text="Landesprüfungsamtes">http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Essen/index.html</blank>.
==Vorbereitungsdienst==
Auf Antrag kann deine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] im Erweiterungsfach an Stelle eines der anderen studierten Fächer durchgeführt werden. Dazu gibst du bei deiner Bewerbung im Einstellungsantrag an, in welchen Fächern der {{Lang|en|Master}}prüfung oder der Ersten Staatsprüfung du in die Ausbildung gehen möchtest und reichst dein Zeugnis beziehungsweise deine Zeugnisse der Erweiterungs&shy;prüfungen mit ein ([[OVP]], §4 Abs. 2, Anlage 2).


Quelle: §29 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung – LPO) vom 27. März 2003
Eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen findest du in dem [[Media:2020-01-15 Infoliste Erweiterungsfach.pdf |Hinweisblatt]] des ZLB (Stand: 15. Januar 2020) sowie in den {{Lang|en|FAQ}} des ABZ [https://www.uni-due.de/studienangebote//faq_lehramt_bachelor_3_fach.php zum Thema Drittfach].
zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006
<!-- Auf Neuigkeiten prüfen (Bereich BA/MA fragen) -->
<u style="color:#FFFFFF;background:#FFFFFF">
Dieser Artikel ist gültig bis: 2012-12-01
</u>


[[Kategorie:Keywords]]
==Fragen/Beratung==
Für weitere Informationen kannst du dich an die [[Studienberatung_für_Lehramtsstudierende_(ZLB)|Studienberatung Lehramt]] wenden.
 
 
{{Fluid}}
{{Gültigkeit|DATUM=2026-06-01|Kommentar=GPOen werden geändert, nach Ablauf der Gültigkeit prüfen}}
 
[[Kategorie: Bachelor-Master]]

Aktuelle Version vom 30. Januar 2026, 13:03 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen (UDE) kannst du ein zusätzliches Fach, ein sogenanntes Erweiterungsfach, im Lehramt studieren. Wie du dich für ein Erweiterungsfach einschreibst, gegebenenfalls zuvor bewirbst und welche Leistungen du erbringen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Bewerbung/Einschreibung

  • Das Erweiterungsfachstudium kannst du parallel zum Lehramtsbachelor beziehungsweise Master of Education oder nach Abschluss deines Lehramtsbachelors oder Masters of Education beginnen.
  • Für ein Erweiterungsfach kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben/einschreiben. Wähle bei deiner Bewerbung bitte den Platzhalter "Fachwechsel" als zweites Fach aus.

Fächerwahl

  • Als Erweiterungsfach kannst du alle direkt von der UDE angebotenen Fächer studieren.
  • Studierst du Sonderpädagogik, kannst du sonderpädagogische Fachrichtungen, Lernbereiche und Unterrichtsfächer als E-Fach studieren.
  • Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, ist als Erweiterungsfach nicht wählbar.
  • Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs mit großer und kleiner beruflicher Fachrichtung, kannst du als Erweiterungsfach nur eine weitere kleine berufliche Fachrichtung wählen. Ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach oder eine große berufliche Fachrichtung als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
  • Bei der Frage, ob oder welches Erweiterungsfach du studieren könntest, hilft dir ein Blick in die aktuellen Einstellungs­chancen für Lehr­kräfte in NRW oder der Chancenrechner des Schulministeriums.

Zulassungs­freie Fächer

Zulassungs­beschränkte Fächer

  • Die zulassungsbeschränkten Fächer mit Lehramtsoption kannst du der Übersicht Studiengänge mit Lehramtsoption - Bachelorstudiengänge entnehmen.
  • Sofern du dich für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach einschreiben möchtest, müssen beide Hauptfächer im betreffendem Fachsemester zulassungsfrei sein. Weitere Informationen findest du hier.
  • Hast du bereits einen Abschluss (Lehramtsbachelor oder M.Ed.), kannst du dich im Rahmen eines Zweitstudiums für ein zulassungsbeschränktes Erweiterungsfach bewerben. In dieser Quote steht nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung (3%). Weitere Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest du unter Zweitstudium.
  • Falls für dein Wunschfach eine Eignungsprüfung Voraussetzung ist, musst du diese vor deiner Einschreibung erfolgreich bestehen.
  • Weitere Zulassungs­voraussetzungen entnimm bitte der Fachprüfungsordnung des jeweiligen Fachs.

Im Erweiterungsfach­studium

  • Im Erweiterungsfach studierst du sowohl den Bachelor als auch den Master of Education.
  • Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen­schaftlichen und fachdidaktischen Leistungen des Bachelors und Masters eines Fachs. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten, wie Bachelorarbeit und [[Masterarbeit]]. Diese musst du im Erweiterungsfach nicht absolvieren.
  • Im Erweiterungsfach belegst du auch die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit. Du musst nur die Teilleistung des Moduls erbringen und in der Veranstaltung keine Prüfung machen. Gegebenenfalls musst du eine Studienleistung erbringen.
  • Sollten Begleitveranstaltungen des Praxissemesters außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind Teil deines Erweiterungsfachstudiums. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen, beispielsweise mit den Studienprojekten, kannst du Ersatzleistungen erbringen. Sprich spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung mit deiner Dozentin oder deinem Dozenten, um Fragen und Leistungsumfang zu klären.
  • Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn, du hast den Auslandsaufenthalt bereits in einem deiner anderen beiden Fächer (grundständiges Studium) absolviert.

Vorziehbare Masterleistungen

Du kannst in deinem Erweiterungsfach Leistungen aus dem Master vorziehen. Auch hier gilt, dass du deine Bachelorarbeit bereits angemeldet haben musst.

Vorbereitungsdienst

Auf Antrag kann deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Erweiterungsfach an Stelle eines der anderen studierten Fächer durchgeführt werden. Dazu gibst du bei deiner Bewerbung im Einstellungsantrag an, in welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung du in die Ausbildung gehen möchtest und reichst dein Zeugnis beziehungsweise deine Zeugnisse der Erweiterungs­prüfungen mit ein (OVP, §4 Abs. 2, Anlage 2).

Eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen findest du in dem Hinweisblatt des ZLB (Stand: 15. Januar 2020) sowie in den FAQ des ABZ zum Thema Drittfach.

Fragen/Beratung

Für weitere Informationen kannst du dich an die Studienberatung Lehramt wenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2026-06-01