Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(35 dazwischenliegende Versionen von 16 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Begriffsklärung}} | |||
Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden: | |||
*der Bereich [[Prüfungswesen]] der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist zuständig für alle Prüfungen in den [[Ba-Ma(LABG2016):Studienstruktur|Bachelor- und Masterstudiengängen]] | |||
*das [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] ist unter anderem für die Anerkennung von Leistungen zum Nachweis der [[fachpraktische Tätigkeit | fachpraktischen Tätigkeit]] im Studiengang Berufskolleg sowie für Lehrkräfte aus dem Ausland im [[Anpassungslehrgang]] zuständig | |||
*für jeden [[Fächer|Studiengang]] gibt es einen [[Prüfungsausschuss]], der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der [[Prüfungsordnungen]] entscheidet | |||
{{Gültigkeit|Datum=2025-03-27}} | |||
{{Fluid}} | |||
[[Kategorie:Ansprechpersonen]] | |||
[[Kategorie:Beratungsangebote]] | |||
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]] | |||
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | |||
[[Kategorie:Verwaltung]] | |||
[[Kategorie:Begriffsklärung]] |
Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:21 Uhr
Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:
- der Bereich Prüfungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist zuständig für alle Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen
- das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) ist unter anderem für die Anerkennung von Leistungen zum Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit im Studiengang Berufskolleg sowie für Lehrkräfte aus dem Ausland im Anpassungslehrgang zuständig
- für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der Prüfungsordnungen entscheidet
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-27