Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K ("alte" OVP gelöscht; Links führten ins Leere)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(21 dazwischenliegende Versionen von 10 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Zweiten Staats&shy;prüfung</titlehyphen>
{{Teaser|Text=Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den  [[Vorbereitungsdienst]].}}
Die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums].  
 
<br>
'''OVP''' (am 1. August 2011 in Kraft getreten) <br>
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 <blank ovp2003="OVP2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>
 
 


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Category:Rechtliche Grundlagen]] [[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]
 
[[Kategorie: Schulen/Lehrkräfte]]
<!-- alte OVP rausnehmen? -ja -->
{{Gültigkeit|DATUM=2025-06-04}}
 
{{Gültigkeit|Datum=2015-02-18}}

Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 08:35 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den Vorbereitungsdienst.

Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-04