Grundschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grund­lage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bil­dungs- und Er­zie­hungs­auftrags hat sie die Aufgabe,
{{Teaser|Text=Die [https://www.schulministerium.nrw/grundschule Grundschule], auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des [[Schulformen|Schulsystems]] für alle Kinder. Die Grundschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 1 bis 4.
* Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Per­sön­lich­keits­entwicklung, in den sozialen Verhaltens­weisen sowie in ihren mu­sisch­en und prak­tisch­en Fähigkeiten gleicher­maßen umfassend zu fördern,
}}
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertig­keiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schü­ler angepasst sind,
Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassen eins und zwei. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Wie die Schuleingangsphase können auch die Klassen drei und vier nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend geführt werden.  
* durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens all­mäh­lich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schul­lauf­bahn zu schaffen,
* die Lernerfolge der Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.


Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schul­jahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grund­schulen in Nordrhein-West­falen eingeführt, wel­che die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schul­kindergärten in­te­griert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grund­schule durch eine Flexibili­sierung und eine didaktische und orga­nisa­torische Neu­aus­rich­tung des ersten und zweiten Schul­jahres erfolg­reicher zu gestalten.
Neben grundlegenden Lern-, Arbeits- und Sozialformen werden in der Grundschule [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Mathematische_Grundbildung|mathematische]], [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sprachliche_Grundbildung|sprachliche]] und [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sachunterricht|sachunterrichtliche]] Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.


==Siehe auch==
Weitere Informationen findest du im [https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p11 Schulgesetz] oder auf den [https://www.schulministerium.nrw/die-grundschule-von-bis-z Webseiten des Schulministeriums].
*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschulen/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschule</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Lehramt Grundschule (LA G)]]
*[[Schulformen]]


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[[Kategorie: Definitionen]]
[[Kategorie: Definitionen]]
{{Gültigkeit|Datum=2015-02-18}}
[[Kategorie:Schulen/Lehrkräfte]]
{{Gültigkeit|Datum=2025-09-08}}

Aktuelle Version vom 9. September 2024, 11:56 Uhr

Die Grundschule, auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des Schulsystems für alle Kinder. Die Grundschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 1 bis 4.

Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassen eins und zwei. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Wie die Schuleingangsphase können auch die Klassen drei und vier nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend geführt werden.

Neben grundlegenden Lern-, Arbeits- und Sozialformen werden in der Grundschule mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.

Weitere Informationen findest du im Schulgesetz oder auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-08