Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der [[Regelstudienzeit]] zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.}}


Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:


{{Teaser|Text=Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfungs­ordnung für Bachelor- und Master­studien­gänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden.}}
* [[Studium mit Kind]]
== Regelungen für Schwangere und Eltern ==
* [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]]
* Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veran­stal­tungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahme­nachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit dem Dozenten oder der Dozentin vereinbart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
* [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]]
* Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in beson­deren Situation bevorzugt zugelassen werden.
* Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prü­fung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen.
* Im Zeitraum 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
* Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
* Nähere Informationen findest du im Infoflyer <Blank text="Regelungen für Studierende mit Kindern oder Betreuungs- und Pflege&shy;verpflichtungen">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studium_und_vereinbarkeit.pdf</Blank> oder unter <blank>http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank>




== Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen ==
* Studierende, die Betreuungs- oder Pflege&shy;aufgaben von Ehepartnern, ein&shy;getra&shy;genen Lebens&shy;partnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Ver&shy;schwä&shy;gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger&shy;eltern) über&shy;neh&shy;men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der An&shy;wesen&shy;heits&shy;pflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppen&shy;arbeiten, labor&shy;praktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl&shy;zeiten entsprechende Alternativ&shy;leistung mit dem Dozenten oder der Dozentin vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs&shy;ausschuss.
* Bei teilnahmebeschränkten Lehr&shy;veranstal&shy;tungen müssen Studierende in be&shy;son&shy;deren Situation bevorzugt zugelassen werden.
* Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege&shy;aufgaben können be&shy;an&shy;tra&shy;gen, dass Fristen und Termine unter Berück&shy;sichtigung von Ausfall&shy;zeiten für die von ihnen über&shy;nom&shy;menen Pflege&shy;aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Be&shy;arbei&shy;tungs&shy;frist von Haus- und Ab&shy;schluss&shy;arbeiten, einer Änderung der Reihen&shy;verfolge der laut Studien&shy;verlaufs&shy;plan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexiblen Hand&shy;habe der Prüfungs&shy;anmelde&shy;fristen führen.
* Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege&shy;bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
* Nähere Informationen findest du im Infoflyer <Blank text="Regelungen für Studierende mit Kindern oder Betreuungs- und Pflege&shy;verpflichtungen">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studium_und_vereinbarkeit.pdf</Blank> oder unter <blank>http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank>
==Germanistik==
In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden.
Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Se&shy;mes&shy;ters auf der <blank text="Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik">http://www.uni-due.de/germanistik/aktuelles_nachrichten.shtml</blank> bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet. 
== Beschwerden ==
Solltest du Probleme mit Dozenten haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das [[Gleichstellungsbüro]] wenden.
==Familiengerechte Hochschule==
Die UDE hat sich in ihrem Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan, aber auch im Rahmen&shy;plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familien&shy;freundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.
Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familien&shy;gerechte Hoch&shy;schule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Pro&shy;zess zu unterstützen und zu beschleunigen.
<blank text="Hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/zielvereinbarung.pdf</blank> findest du die Zielvereinbarung der Hochschule zum Erhalt des Zertifikats.
<blank text="Hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/intern/jahresbericht_2013__intern_.pdf</blank> findest du den Jahresbericht 2013.
{{Zitat|Quelle=Quelle:<blank>http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/</blank>}}
== Verwandte Seiten ==
*[[Elternservice]]
*[[AStA-Krabbelburg]]
*[[Wickelräume]]
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[[Kategorie:Studileben]]
[[Kategorie:Studileben]]
 
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
{{Gültigkeit|Datum=2015-02-28}}
{{Gültigkeit|DATUM=2025-03-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}}

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:42 Uhr

Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und Nachteilsausgleichen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.

Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-29