Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Weiterleitung nach Bachelor-Master:Voraussetzungen erstellt)
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine fachgebundene Hoch­schul­reife (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schul­ministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaft­sministerium NRW ([[MIWF]]).
#REDIRECT[[Bachelor-Master: Voraussetzungen]]
 
== Siehe auch ==
<BLANK text="Bologna-Zentrums der HRK">http://www.hrk-nexus.de/material/links/grundlagen-zu-bologna/</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
[[Zugang zum Masterstudium]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2015-08-09}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]

Aktuelle Version vom 20. Februar 2020, 07:47 Uhr