Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterien, die unten aufgeführt sind, erfüllst.}} | |||
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. | |||
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Folgende Kriterien musst du erfüllen: | |||
* du hast bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben, | |||
* du bist bereits als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt, | |||
* du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden, | |||
* und du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben. | |||
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. | |||
Das Schulministerium NRW bietet außerdem weitere Informationen zu [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] an. | |||
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an. | |||
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2023, 10:57 Uhr
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
Folgende Kriterien musst du erfüllen:
- du hast bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben,
- du bist bereits als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
- du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
- und du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Seite des Schulministeriums. Das Schulministerium NRW bietet außerdem weitere Informationen zu VOBASOF an.
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-18