Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Aktualisierung)
(Weiterleitung nach Bachelor-Master:Voraussetzungen erstellt)
 
(7 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).
#REDIRECT[[Bachelor-Master: Voraussetzungen]]
 
== Siehe auch ==
<BLANK text="Bologna-Zentrums der HRK">http://www.hrk-nexus.de/material/links/grundlagen-zu-bologna/</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
[[Zugang zum Masterstudium]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2016-03-09}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Bachelor-Master]]

Aktuelle Version vom 20. Februar 2020, 07:47 Uhr