Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Beurlaubung ersetzt die [[Rückmeldung]] und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.  
{{Teaser|Text=Wenn du dein Studium unterbrechen möchtest, kannst du eine Beurlaubung beantragen. Diese gilt immer für ein Semester und muss mit einer entsprechenden Begründung erfolgen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Gründe anerkannt werden, erfährst du auf den Seiten des [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesens]] unter [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml Beurlaubung].}}


Mögliche Gründe:
Eine Beurlaubung musst du innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] im Einschreibungswesen beantragen. Aktuelle [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen] sowie  den [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml Antrag auf Beurlaubung]findest du auf der  Seite des Einschreibungswesens.
*Ableistung des Grundwehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
Eine Rückmeldung kannst du bis [[Termine|Vorlesungsbeginn]] noch in eine Beurlaubung und eine bestehende Beurlaubung bis [[Termine|Vorlesungsende]] in eine Rückmeldung ändern, indem du den kompletten [[Semesterbeitrag]] zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.
*Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
*Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
*Schwangerschaft (der Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen)
*Kindererziehung (es ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, dass du und dein Kind an einer Anschrift gemeldet sind; die Bescheinigung hat eine Gültigkeit für drei Fachsemestern. Sollte der Name des Kindes von deinem Namen abweichen oder das Geburtsdatum nicht auf der Meldebescheinigung vermerkt sein, muss eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden)
*Pflege eines Angehörigen
*Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich) und Auslandsaufenthalte, die dem Studienziel dienen (auch Pflichtpraktika im Ausland)
*Übernahme eines wichtigen Amtes innerhalb der Hochschule
*sonstige Gründe


Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Status eines Studierenden, ABER es können keine Prüfungsleistungen erbracht werden (hiervon ausgenommen sind Studierende, die aus den Gründen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind) und das [[Semesterticket]] hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit.  
{{Hinweis|Farbe=danger|Text =
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber
* du kannst keine Prüfungen ablegen. (Es sei denn du bist wegen Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger beurlaubt.)
* dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig. }}


Die Beurlaubung muss innerhalb der [[Rückmeldefrist]] beantragt werden. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung ist bis Vorlesungsbeginn möglich. Eine Änderung der Beurlaubung in eine Rückmeldung ist bis Vorlesungsende durch Zahlung des kompletten [[Semesterbeitrag]]es möglich. Eine Beurlaubung im 1. [[Fachsemester]] ist nicht zulässig. Den Antrag auf Beurlaubung kannst du als <BLANK text="pdf-Dokument"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf/</BLANK>  herunterladen. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen aus.
Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die [https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php FAQ zur Beurlaubung] oder lass dich vom [[Einschreibungswesen]] beraten.
 
== FAQ ==
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php</blank>
 
==Verwandte Seiten==
*[[Auslandsaufenthalt]]
*[[Studierende in besonderen Situationen]]
*[[Semestertermine]]
 
== Siehe auch ==
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</BLANK>


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[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
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{{Gültigkeit|Datum=2016-07-03}}
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 14:31 Uhr

Wenn du dein Studium unterbrechen möchtest, kannst du eine Beurlaubung beantragen. Diese gilt immer für ein Semester und muss mit einer entsprechenden Begründung erfolgen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Gründe anerkannt werden, erfährst du auf den Seiten des Einschreibungswesens unter Beurlaubung.

Eine Beurlaubung musst du innerhalb der Rückmeldefrist im Einschreibungswesen beantragen. Aktuelle Rückmeldungs- und Beurlaubungsfristen sowie den Antrag auf Beurlaubungfindest du auf der Seite des Einschreibungswesens. Eine Rückmeldung kannst du bis Vorlesungsbeginn noch in eine Beurlaubung und eine bestehende Beurlaubung bis Vorlesungsende in eine Rückmeldung ändern, indem du den kompletten Semesterbeitrag zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.


Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber

  • du kannst keine Prüfungen ablegen. (Es sei denn du bist wegen Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger beurlaubt.)
  • dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig.


Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die FAQ zur Beurlaubung oder lass dich vom Einschreibungswesen beraten. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-02