Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der Hochschul­entwicklungs­planung kann der Senat
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}
* Empfehlungen aussprechen und Stellung­nahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen und Uni­versitäts­einrich­tungen, zu den Forschungs­schwer­punkten der Universität, zur Funktions­beschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
*Grundsätze aufstellen für [[Studienordnung|Studien-]], [[Prüfungsordnung|Prüfungs-]] und [[Promotion|Promotionsordnungen]] der [[Fakultät|Fakultäten]], zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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== Verwandte Seiten ==
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
*[[Studierendenparlament]]
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
*[[Parlamentswahlen]]
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen 
*[[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)]]
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.
*[[Fakultätsrat]]


{{Gültigkeit|Datum=2016-09-08}}
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. 


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:42 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31