Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bachelor/Master studieren==
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW ([[LABG 2009]]) neu strukturiert. Seit dem [[WiSe]] 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die [[Regelstudienzeit]] des [[BA]] beträgt 6 [[Semester]] (3 Jahre), die des [[MA]], genauer gesagt Master of Education, 4 [[Semester]] (2 Jahre). Die [[Regelstudienzeit]] beträgt für alle Lehrämter insgesamt 10 [[Semester]] (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter [[Studienstruktur]].
 
==Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE==
Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den [[Bachelor]]studiengängen der gestuften Lehrerbildung zum [[WiSe]] 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach [[LPO 2003]] eingestellt: siehe [[Auslaufregelung LPO 2003]].
* Der Umstellungsprozess wird vom [[Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)]] federführend begleitet und koordiniert.
* Die [[Akkreditierung]] der Lehramtsausbildung an der [[UDE]] erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
* Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe [[Erweiterungsfach]].
 
==Bachelor an der UDE==
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Bachelor]]studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].
 
==Master an der UDE==
Seit dem [[Wintersemester]] 2014/15 ist das Studium zum [[Master|Master of Education]] möglich.
 
[[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] und spezifische [[Fachprüfungsordnungen]] für die jeweiligen [[Master]]studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</BLANK> des [[ZLB]].
 
==Noten==
Falls es einen Bewerberüberhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungsplätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt:
*vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für [[Schule]] zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
*mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus [[Bachelor]]- und [[Master]]-Abschluss oder [[Erste Staatsprüfung]])
*bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
*bis zu 5 von 100 für Härtefälle
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, Stand: Oktober 2015">http://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2015_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf</blank>}}
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
 
Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt, in denen entweder die [[Bachelor]]- oder die [[Master]]note relevant ist.
 
===Bachelor===
Die Noten des [[Bachelor]]abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:
* wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren [[Master|Master of Education]]-&#8203;Studiengänge [[zulassungsbeschränkt]] sind
* falls an unserer Uni nach dem [[SoSe]] 2015 die [[Master]]-&#8203;Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt
 
===Master===
*Die Noten des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur, wenn das [[Ministerium für Schule und Weiterbildung]] Unterrichtsfächer festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden.
:Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</blank> veröffentlicht.
*Für die Bewerbung und Einstellung in den '''[[Schule]]n''' werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über den [[Master|Master of Education]] sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] zum Ende des [[Vorbereitungsdienst]]es errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).
 
==Siehe auch==
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/index.html</BLANK> findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das [[Schulministerium]].
* Auf der Seite des [[ABZ]] findest du ebenfalls eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in <blank text="FAQ Bachelor Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_bachelor_studienvoraussetzungen.php</blank> und <blank text="FAQ Master Lehramt">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_studienvoraussetzungen.php</blank>.
 
== Verwandte Seiten ==
* [[Chronik der neuen Lehrerausbildung]]
* [[FAQ:BA MA]]
* [[Fächer]]
* [[Master]]
* [[Studienstruktur]]
* [[Übergangsregelung]]
 
 
 
 
 
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
 
{{Gültigkeit|DATUM=2016-06-30}}
 
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Aktuelle Version vom 11. November 2019, 11:16 Uhr

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