Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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*das universitäre [[Prüfungswesen]] (Prüfungen bis zum [[Staatsexamen]] und [[BA/MA|Bachelor/Master]]) (vormalig: Zentrales Prüfungsamt).
Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:
*das (staatliche) [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ([[Staatsexamen]])
*der Bereich [[Prüfungswesen]] der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist zuständig für alle Prüfungen in den [[Ba-Ma(LABG2016):Studienstruktur|Bachelor- und Masterstudiengängen]]
*Prüfungsausschüsse für jeden [[Fächer|Studiengang]] (Regelung von Details der [[Prüfungsordnungen]], etc.)
*das [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] ist unter anderem für die Anerkennung von Leistungen zum Nachweis der [[fachpraktische Tätigkeit | fachpraktischen Tätigkeit]] im Studiengang Berufskolleg sowie für Lehrkräfte aus dem Ausland im [[Anpassungslehrgang]] zuständig
 
*für jeden [[Fächer|Studiengang]] gibt es einen [[Prüfungsausschuss]], der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der [[Prüfungsordnungen]] entscheidet
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{{Gültigkeit|Datum=2025-03-27}}


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[[Kategorie:Beratungsangebote]]
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[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
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Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:21 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:

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