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| | #REDIRECT[[FAQ]] |
| | [[Kategorie:FAQ]] |
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| ==Die neue Lehrerausbildung==
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| Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text=
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| Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des [[Bachelor|Bachelor­studiums]] absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden.
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| Frage 2: Ich habe gehört, das Lehramtstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text=
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| Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.
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| Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
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| * Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen.
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| * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
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| * Das [[ABZ]] liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium.
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| Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
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| * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum.
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| * Siehe auch [[Eignungspraktikum]].
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| Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
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| * Das [[ABZ]] liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>.
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| * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
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| * Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].
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| Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
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| Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang.
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| Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text=
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| * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst.
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| * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
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| Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text=
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| * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen.
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| * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
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| Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text=
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| * Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank>http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</blank>.
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| * Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema.
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| Frage 10: Wie sind die Einstellungschancen?|Text=
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| * <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK>
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| * Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]].
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| ==Eignungspraktikum==
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| Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das [[Eignungspraktikum]] mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten [[Eignungspraktikum]]s entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 2: Was ist das Eignungspraktikum?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 3: An wen richtete sich das Eignungspraktikum?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 4: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text=
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| Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] richtete sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. An der [[Universität Duisburg-Essen]] erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur ([[Bachelor/Master]]) im [[WiSe]] 2011/12.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 5: Wann fand das Eignungspraktikum statt?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 6: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 7: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text=
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| Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] war für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren, verpflichtend.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 9: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text=
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| Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Lehramtsprüfung muss vor Eintritt in den [[Vorbereitungsdienst]] hinsichtlich des Zugangs als gleichwertig geeignet anerkannt werden können. Im Falle der Anerkennung ist kein [[Eignungspraktikum]] nachzuweisen.
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| Frage 10: Wie lange dauerte das Eignungspraktikum?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] dauerte insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer [[Schule]] [[Blockveranstaltung|blockweise]] oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen [[Schule]], das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 11: War das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 12: Durfte ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] (mit abschließender Eignungsberatung) konnte nur einmal erfolgreich absolviert werden.
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| Frage 13: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text=
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 14: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 15: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text=
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| Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 16: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text=
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| *Das [[Portfolio]] ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexions­ergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>.
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| *Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 17: Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?|Text=
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| Das [[Eignungspraktikum]] schließt mit einer Eignungsberatung ab, welches der Mentor mit dem Praktikanten, mit dem Ziel der persönlichen Reflexion der Studien- und Berufswahl, führt. Nach dem Praktikum ist keine Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung möglich. Das Beratungsgespräch findet unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt und dauert ca. eine Stunde. Die Praktikanten bringen ihre Reflexionsbögen und den Bilanzierungsbogen aus dem Portfolio mit. Ein Gesprächsleitfaden, der <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/</blank> aufgerufen werden kann, bietet eine Orientierung für alle Gesprächsbeteiligten.
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| Frage 18: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text=
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| Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen.
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| Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
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| Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte.
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| Frage 19: Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?|Text=
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| Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt.
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| Frage 20: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text=
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| Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Kranken­versicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen.
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| Frage 21: Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?|Text=
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| Die Praktikatin oder der Praktikant ist während des Praktikums bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert.
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| Frage 22: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text=
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| Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaft­pflichtversicherung besteht, müssen Praktikantinnen und Praktikanten eine Privathaft­pflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des [[Eignungspraktikum]]s abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen.
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| Frage 23: Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?|Text=
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| *Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden:
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| **Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird.
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| **Es muss der Nachweis vorgelegt werden (Teilnahmebescheinigung), dass die „geführte Tour“ bei <blank text="nrw.cct-germany.de">http://nrw.cct-germany.de/</blank> zur Reflexion berufsbezogener Kompetenzen genutzt wurde. Geführte Touren bieten eine Auswahl von Infotexten und Selbsterkundungs-​Verfahren zu bestimmten Entscheidungs­situationen in der Lehrerlaufbahn (1. Soll ich ein Lehramtsstudium beginnen? 2. Ist das Lehramtsstudium das richtige Studium für mich? 3. Ist der Lehrerberuf der richtige Beruf für mich?). Am Ende der Tour erhältst du eine Zusammenfassung deiner Ergebnisse aus den Selbsterkundungs-­Verfahren und Hinweise für weitere Erkundungs­schritte. Im Unterschied zu den einzelnen Selbsterkundungs-​Verfahren werden die Angaben, die du im Rahmen einer Tour machst, im Server von CCT gespeichert. Mit Hilfe eines Codes kannst du jederzeit wieder deine Ergebnisse abrufen. Eine Teilanrechnung ist nicht möglich.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 24: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?|Text=
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| Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramts­studierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem [[Eignungspraktikum]] vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 25: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text=
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| Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag (<blank text="Download hier">http://www.elise.nrw.de/</blank>) vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig [[ZfsL|Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)]]) gesendet werden. Das [[ZfsL]] stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungs­bescheinigung für das [[Eignungspraktikum]] aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] dem [[Portfolio]] beizufügen ist.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 26: Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?|Text=
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| In diesem Fall ist das [[Eignungspraktikum]] zu absolvieren.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 27: Muss ich die Teilnahme­bescheinigungen aufbewahren?|Text=
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| Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete [[Eignungspraktikum]] muss zur Bewerbung um einen Platz für den [[Vorbereitungsdienst]] nachgewiesen werden.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 28: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text=
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| Weitere Informationen findest du online unter <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>.
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| ===Quellen===
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| *Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
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| *<blank text="www.elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank>
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| *<blank text="nrw.cct-germany.de">[http://nrw.cct-germany.de/</blank>
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| ==Anrechnungen von Leistungen==
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text=
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| Für die Anrechnung von Prüfungs­leistungen in einem Studiengang an der [[UDE]] sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungsausschüsse weitergeleitet.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 2: Können Auslands­aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text=
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| Ja, das ist möglich. Dafür hat die [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für Geisteswissenschaften]] eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im [[Bachelor]] getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
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| *Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
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| *Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
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| *Erwerb der Hochschulreife im Zielland
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| *zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland.
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| Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
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| Ja. In der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufspraktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können.
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| *<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank>
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| *<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank>
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| *<blank text="Gymnasien und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_26.pdf</blank>
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| *<blank text="Berufskollegs §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_28.pdf</blank>
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 4: Können Leistungen aus nicht-​modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text=
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| Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungsleistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-​modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul­abschlussprüfung nachgewiesen. (<blank text="Quelle">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=hg#NORM</blank>)
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 5: Können Leistungen angerechnet werden, die anders kreditiert sind als an der Universität Duisburg-Essen?|Text=
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| Ja, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel als ein [[Modul]] innerhalb des entsprechenden Studiengangs anerkannt; demnach auch mit den hier vorgesehenen [[Credit Points|CP]].
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text=
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| Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden [[Credit Points|CP]] ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten [[Credit Points|CP]] bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 7: Können einzelne Studienleistungen​/Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text=
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| In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern dies Voraussetzung für den Abschluss eines [[Modul]]s ist.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts­studiengängen anerkannt werden?|Text=
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| Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissen­schaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramts­studiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungsleistung ist - es muss also mindestens noch ein [[Modul]] absolviert werden.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text=
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| Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]studiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}}. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungswissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
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| Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fachwissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M.Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text=
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| Nein. Das [[MSW]] hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das [[Praxissemester]] ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitungdes Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das [[MSW]] argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungsunterricht gefährdet sei.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 11: Wie werden abgeschlossene Studiengänge anerkannt?|Text=
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| Für die Anerkennung abgeschlossener Studiengänge ist das Land NRW zuständig. Die [[Bezirksregierungen]] haben verschiedene Bereiche unter sich aufgeteilt. Mehr Informationen findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.
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| {{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="FAQ Lehramt">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>
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| ==Fragen zum Master of Education==
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text=
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| Laut Rektoratsbeschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungsbeschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/​[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungswissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
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| Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. <!--Genauere Informationen findest du demnächst auf unseren Internetseiten.-->
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
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| Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. '''Das [[Zeugnis]] muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.'''
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?|Text=
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| Ja, für den [[Master]] of Education ist die Bewerbung zum [[WiSe|Winter-]] und [[Sommersemester]] möglich.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
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| Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelorabschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
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| Nein. Du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten [[Fächer]]n einen Studienplatz erhalten hast.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
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| Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 [[Credit Points|CP]] im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 [[Credit Points|CP]] kannst du nicht vorstudieren!)</b> Diese [[Übergangsregelung|vorzeitig erbrachten Leistungen]] kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/140911_vorziehfaehige_Leistungen_M.Ed..pdf</blank>.
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| <b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Leistungspunkte]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>)
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
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| Du kannst dich nur für einen Schulplatz im [[Praxissemester]] anmelden, wenn du bereits in den [[Master]] of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] kannst du am besten der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
| |
| Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text=
| |
| Wenn du dein Studium nach der [[LPO 2003]] mit dem [[1. Staatsexamen]] abschließt, ist das [[Praxissemester]] nicht Teil deiner Lehramtsausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem [[1. Staatsexamen]] um einen Platz im [[Vorbereitungsdienst]] bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht.
| |
| Das [[Praxissemester]] ist Teil der [[Master]] of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des [[Praxissemester]]s umfasst.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
| |
| Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?|Text=
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| <blank>http://zlb.uni-due.de/userfiles/anforderungen_ps.pdf</blank>
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
| |
| Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
| |
| Die Anmeldung für das [[Praxissemester]] kannst du der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
| |
| Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text=
| |
| Informationen zum Beginn des [[Praxissemester]] ([[Semester|SoSe oder WiSe]]) kannst du der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
| |
| Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
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| Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die [[Schule]]n, die für deine [[Fächer|Fächer­kombination]] Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus, diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser [[Schule]]n zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.
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| }}
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
| |
| Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen [[Fächer]] findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_zlb/2014_05_09_BlocktagemodellStudientagUDE.pdf</blank>.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
| |
| Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text=
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| Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
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| Zunächst solltest du dich an den Praxissemester­beauftragten der Schule oder die [[Schulleitung]] wenden. Danach am besten noch an deinen [[ZfsL]] Betreuer sowie das [[ZLB]].
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
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| Bei Fragen zum [[Praxissemester]] kannst du dich an das <blank text="Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank> wenden.
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| {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
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| Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
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| Ja, <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> findest du den Leitfaden zum Praxissemester.
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| ===Quellen===
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| *<blank text="Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)">https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster</blank>
| |
| *<blank>http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank>
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| *<blank text="Fragen zum Masterstudium der WIWI">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq/</blank>
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| {{FAQNavigation}}
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| {{Gültigkeit|Datum=2016-10-01}} | |