Sekundarschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Am 20. Oktober 2011 wurde das <blank text="6. Schulrechtsänderungsgesetz">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12922&menu=0&sg=2&keyword=schule</blank> beschlossen und mit ihm die Einführung der Sekundarschule als neue [[Schulformen|Schulform]] der Sekundarstufe I.
{{Teaser|Text=Die [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/sekundarschule Sekundarschule] ist eine weiterführende Schule, die die Jahrgangsstufen fünf bis zehn, also die Sekundarstufe I, umfasst. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Sie ist in der Regel mindestens dreizügig und als Ganztagsschule angelegt. Um an einer Sekundarschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, abgekürzt {{AbkHRSGe}}.
Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und sie ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet die Lernenden sowohl auf die berufliche Ausbildung, als auch auf die Hochschulreife vor.
}}


Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am [[Gymnasium]] und der [[Gesamtschule]], ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.
In den Klassen fünf und sechs der Sekundarschule lernen die Schüler*innen gemeinsam im Klassenverband. Ab dem 7. Jahrgang erfolgt der Unterricht in verschiedenen Organisationsformen, z. B. integriert, teilintegriert oder kooperativ. Während die integrierte sowie die teilintegrierte Sekundarschule den Unterricht ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen fortführt, werden die Klassen in der kooperativen Sekundarschule nach schulformbezogenen Bildungsgängen bzw. Anforderungsebenen getrennt gebildet.


In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Der Unterricht bietet unabhängig der Organisationsform von Anfang an gymnasiale Standards. So kann die zweite Fremdsprache ab Klasse sieben gewählt werden und eine weitere Fremdsprache wird, wie an [[Gymnasium (Schulform)|Gymnasium]] und [[Gesamtschule (Schulform)|Gesamtschule]], ab Jahrgangsstufe neun angeboten.


Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines [[Gymnasium]]s, einer [[Gesamtschule]] oder eines [[Berufskolleg]]s ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.
An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die erworbene Fachoberschulreife (FOR) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.


==Siehe auch==
Weitere Informationen zur Sekundarschule findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zur-sekundarschule Webseiten des Schulministeriums].
<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Sekundarschule/index.html</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Schulformen]]
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]


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[[Kategorie: Definitionen]]
[[Kategorie: Definitionen]]
{{Gültigkeit|Datum=2017-05-22}}
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Aktuelle Version vom 9. September 2024, 12:17 Uhr

Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schule, die die Jahrgangsstufen fünf bis zehn, also die Sekundarstufe I, umfasst. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Sie ist in der Regel mindestens dreizügig und als Ganztagsschule angelegt. Um an einer Sekundarschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, abgekürzt HRSGe.

In den Klassen fünf und sechs der Sekundarschule lernen die Schüler*innen gemeinsam im Klassenverband. Ab dem 7. Jahrgang erfolgt der Unterricht in verschiedenen Organisationsformen, z. B. integriert, teilintegriert oder kooperativ. Während die integrierte sowie die teilintegrierte Sekundarschule den Unterricht ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen fortführt, werden die Klassen in der kooperativen Sekundarschule nach schulformbezogenen Bildungsgängen bzw. Anforderungsebenen getrennt gebildet.

Der Unterricht bietet unabhängig der Organisationsform von Anfang an gymnasiale Standards. So kann die zweite Fremdsprache ab Klasse sieben gewählt werden und eine weitere Fremdsprache wird, wie an Gymnasium und Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe neun angeboten.

An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die erworbene Fachoberschulreife (FOR) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Weitere Informationen zur Sekundarschule findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-06