Praxisphasen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Praxisphasen==
{{Teaser|Text=Praxisphasen sind verpflichtende Praktika, die du während deines Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvierst.}}


Neuregelung der [[Praxisphasen]] auf der Grundlage der [[LPO]] vom 27.03.2003 
==Praktika im Lehramt==
Nach der geltenden [[LPO]] 2003 müssen in allen Lehramtsstudiengängen Schulaufenthalte von insgesamt mindestens 14 Wochen (bzw. 280 Stunden) absolviert werden. Sie sind mit vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 12 [[SWS]] (Semesterwochenstunden) verbunden. Schulaufenthalte ohne Bindung an universitäre Lehrveranstaltungen sind nicht vorgesehen.


Die Vorgaben der LPO 2003 sind in der <BLANK Praktikumsordnung>http://www.uni-due.de/zlb/pfl/documents/Praktikumsordnung2005.pdf</BLANK> für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen umgesetzt.<BR>
Dazu gehören für Lehramtstudierende aller Fächer folgende Praktika in dieser Reihenfolge:
Als erste Praxisphase ist das [[Orientierungspraktikum]] im Grundstudium als Bestandteil der erziehungswissenschaftlichen Studien ([[ESL]]) angesiedelt. Es muss im ersten Studienjahr absolviert werden und ist verbunden mit einer spezifisch dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltung (vgl. Lehrangebot in ESL: Modul 2.2).
*[[Eignungs- und Orientierungspraktikum]]
An der Universität Duisburg-Essen umfasst das Orientierungspraktikum einen Schulaufenthalt von insgesamt ca. 120 Stunden (§ 4 Praktikumsordnung). Es wird im ersten Studiensemester durch die Lehrveranstaltung vorbereitet, beginnt in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit mit einer zweiwöchigen "Felderkundung" und wird während des zweiten Semesters mit "Unterrichtsstudien" sowie "Projektaktivitäten" fortgesetzt.<BR>
*[[Berufsfeldpraktikum]]
Im Hauptstudium folgen die fachdidaktischen Praxisphasen mit einem Mindestumfang von jeweils 80 Stunden (bzw. 4 Wochen) Schulaufenthalt in den beiden Studienfächern, verbunden mit entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltungen.<BR>
*[[Praxissemester]]
Jedes Praktikum muss schriftlich dokumentiert und durch die entsprechenden Testate nachgewiesen werden.


Studierst du ein Lehramt für den Unterricht an Berufskollegs absolvierst du außerdem eine [[Fachpraktische Tätigkeit]].


Für Fragen im Bereich Praxisphasen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Schulpaxis im [[ZLB]], [[Werner Schöneck|Dr. Werner Schöneck]], oder die [[Praktikumsmanagerin]]nen des ZLB.
Neben den Praxisphasen als obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums können je nach Fach noch weitere verpflichtende Praktika hinzukommen, wie etwa Laborpraktika in naturwissenschaftlichen Fächern.


[[Kategorie:AnsprechpartnerInnen]]
==Infektionsschutzgesetz==
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
Informationen zum Infektionsschutzgesetz, also zum Beispiel zu den Regelungen zum Masernschutz während deiner Praxisphasen, findest du in den Artikeln zum [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], zum [[BFP|Berufsfeldpraktikum (BFP)]] und zum [[Praxissemester]].
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
 
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
{{Gültigkeit|DATUM=2025-12-19}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Praktikum]]

Aktuelle Version vom 17. April 2025, 16:35 Uhr

Praxisphasen sind verpflichtende Praktika, die du während deines Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvierst.

Praktika im Lehramt

Dazu gehören für Lehramtstudierende aller Fächer folgende Praktika in dieser Reihenfolge:

Studierst du ein Lehramt für den Unterricht an Berufskollegs absolvierst du außerdem eine Fachpraktische Tätigkeit.

Neben den Praxisphasen als obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums können je nach Fach noch weitere verpflichtende Praktika hinzukommen, wie etwa Laborpraktika in naturwissenschaftlichen Fächern.

Infektionsschutzgesetz

Informationen zum Infektionsschutzgesetz, also zum Beispiel zu den Regelungen zum Masernschutz während deiner Praxisphasen, findest du in den Artikeln zum Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), zum Berufsfeldpraktikum (BFP) und zum Praxissemester.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-12-19