Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
{{Hinweis|Farbe=success|Text=Aktuell sammelt das autonome Fachschaftenreferat online Unterschriften für eine Petition an das Rektorat um das Semesterticket wieder auf die Chipkarten/Studiausweise zu bringen.
Die Petition findet ihr <blank text="hier">http://fsreferat.asta-due.de/?page_id=1365</blank>.}}
==Allgemeines==
Seit dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ist das Semesterticket nicht mehr auf den neu ausgestellten [[Studierendenausweis|Studierendenausweisen]] integriert. Alternativ bietet die [[UDE|Uni]] das VRR- und NRW-Ticket in der [[MyUDE]]-App und als ausdruckbares PDF-Dokument an. Dieses kann von <blank text="dieser Webseite">https://vrr.tickeos.de/index.php/tickets/ticket</blank> heruntergeladen werden.
[[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 augestellt wurden, gelten in der Regel gleichzeitig als Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
 
Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im [[Semesterbeitrag]] enthalten, der an die [[UDE|Uni]] gezahlt wird.
 
==Semesterticket im VRR==
[[Bild:Vrr_nord_süd.jpg|thumb|250px|Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR]]
 
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im <span style="color:#cc3333">VRR-Verbundraum Süd (Preisstufe D)</span> in der 2. Wagenklasse nutzen.
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann ganztägig im gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span>  ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen *Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich, zu den genannten Zeiten sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span> mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt.)
*Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs&shy;verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs&shy;verkehr zu entrichten.
*Mit dem RE19 bis nach Arnheim fahren ist mit einem Zusatzticket möglich. Das Zusatzticket kostet Studierende mit Semesterticket aus dem VRR-Raum 3,40 Euro.
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span> mitnehmen:
:montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
 
 
 
[[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]]
 
 
==NRW-Ticket==
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der [[Universität Duisburg-Essen|UDE]] das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW.
Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung
eines Zuschlages ausgeschlossen!
 
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
* [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]] mit dem Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“ als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder das Ticket auf der [[MyUDE]]-App als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder das ausgedruckte PDF-Dokument als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
* Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
 
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen [[Semesterbeitrag]] gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
 
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein [[Semester]] im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
 
==Siehe auch==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK>
* Informationen des <Blank Text="VRR">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zum Semesterticket
* Informationen zur Gültigkeit in NRW in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">http://vgws.de/fileadmin/content/Downloads/Tarifbestimmungen/Anlage-21.pdf</BLANK>
 
 
<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
 
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
Studierende, die sich im laufenden [[Semester]] [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
 
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
{{Gültigkeit|Datum=2017-09-15}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:51 Uhr

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