Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
{{Hinweis|Farbe=success|Text=Aktuell sammelt das autonome Fachschaftenreferat online Unterschriften für eine Petition an das Rektorat um das Semesterticket wieder auf die Chipkarten/Studiausweise zu bringen.
Die Petition findet ihr <blank text="hier">http://fsreferat.asta-due.de/?page_id=1365</blank>.}}
==Allgemeines==
Seit dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ist das Semesterticket nicht mehr auf den neu ausgestellten [[Studierendenausweis|Studierendenausweisen]] integriert.<ref>http://www.asta-due.de/2016/11/aktuelles-zum-semesterticket-auf-dem-studierendenausweis/ [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>Alternativ bietet die [[UDE|Uni]] das VRR- und NRW-Ticket in der [[MyUDE]]-App und als ausdruckbares PDF-Dokument an. Dieses kann von <blank text="dieser Webseite">https://vrr.tickeos.de/index.php/tickets/ticket</blank> heruntergeladen werden.
[[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ausgestellt wurden, gelten in der Regel gleichzeitig als Semesterticket. Bei der Frage ob das Ticket doch noch auf deinem Ausweis ist hilft dir das <blank text="FAQ des AStA">http://www.asta-due.de/2016/11/aktuelles-zum-semesterticket-auf-dem-studierendenausweis/</blank>. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
 
Das Semesterticket ist nicht übertragbar.<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im [[Semesterbeitrag]] enthalten, der an die [[UDE|Uni]] gezahlt wird.
 
==Semesterticket im VRR==
''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Homepage des VRR <ref>http://www.vrr.de/de/service/semester/index.html [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref> und des [[AStA]]<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>''
 
Den Geltungsbereich des Semestertickets in den Regionen Süd und Nord des VRR-Gebiets findet ihr in detaillierter Darstellung in [[media:Geltungsbereich Semesterticket jan 2018.pdf|dieser pdf-Datei]].<ref>http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/verbundraum_jan_2018.pdf [zuletzt besucht am 15.01.2018]; Der VRR-Verbundraum (Anlage 2) (gefunden unter: http://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen/index.html)</ref>
 
Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann
*es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse nutzen.
*ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
*zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:<ref name="vrr-FAQ"><blank>http://www.vrr.de/de/service/fragen/tickets/</blank></ref>
**Montags bis Freitags ab 19:00 Uhr bis zum Betriebsschluss des Folgetages (03:00 Uhr)
**An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
*Das VRR-Semesterticket ist durch ein 3,50€ teures Zusatzticket erweiterbar (ausgenommen ist die 1. Klasse-Nutzung)<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>. Was es mit den Zusatztickets auf sich hat könnt ihr <blank text="hier">http://www.vrr.de/de/tickets/abundzu/zusatzticket/index.html</blank><ref>http://www.vrr.de/de/tickets/abundzu/zusatzticket/index.html [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref> nachlesen.
 
 
 
[[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/deutschland_erleben/nrw/regionales/mdb_258292_nrw_regionalverkehrsplan_2017.pdf [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://busse-und-bahnen.nrw.de/index.php?id=368/&type=275 [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>]]
 
 
==NRW-Ticket==
 
''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen aus den Tarifbestimmungen zum Semesterticket<ref>https://www.ots-nrw.de/uploads/files/Tarifbestimmungen_NRW_Tarif_2016_Anlage_6_SemesterTicket_NRW.pdf [zuletzt besucht am 15.01.2018], gefunden unter https://www.ots-nrw.de/index.php/product/28/show/0/0/0/0/buy [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>''
 
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der [[Universität Duisburg-Essen|UDE]] das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW.
Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung
eines Zuschlages ausgeschlossen!<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>
 
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
* [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]] mit dem Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“ als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder das Ticket auf der [[MyUDE]]-App als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder das ausgedruckte PDF-Dokument als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
* Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
*Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Ticket) geschlossen werden.
 
'''Das heißt:'''
*Ohne das VRR-Ticket, kann es kein NRW-Ticket geben.
*Durch das NRW-Ticket könnt ihr auch außerhalb des VRR-Gebiets die Öffis nutzen.
*Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket gibt es [[media:Tarifbestimmungen NRW Tarif.pdf|hier]] als pdf-Datei zum Download.
 
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen [[Semesterbeitrag]] gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
 
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein [[Semester]] im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
 
==Siehe auch==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK>
* Informationen des <Blank Text="VRR">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zum Semesterticket
* Informationen zur Gültigkeit in NRW in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">http://vgws.de/fileadmin/content/Downloads/Tarifbestimmungen/Anlage-21.pdf</BLANK>
 
==Quellen==
<references />
 
<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
 
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
Studierende, die sich im laufenden [[Semester]] [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
 
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
{{Gültigkeit|Datum=2017-09-15}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:51 Uhr

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