Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Eignungs-und Orientierungspraktikums|EOP]] und des [[Praxismoduls Berufsfeld|BfP]] für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen.  
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Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast, kannst jedoch dein Berufsfeldpraktikum auf Wunsch auch im Ausland absolvieren.
 
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
==Siehe auch==
*[[Praxiselemente]]
*[[Praxiselementeerlass]]


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Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:20 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen.

Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast, kannst jedoch dein Berufsfeldpraktikum auf Wunsch auch im Ausland absolvieren. Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31