Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Eignungs-und Orientierungspraktikums | {{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und und sonderpädagogische Förderung an der Universität Duisburg-Essen. | ||
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Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:20 Uhr
Beispielsweise darfst du das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst als Schüler*in besucht hast, kannst jedoch dein Berufsfeldpraktikum auf Wunsch auch im Ausland absolvieren. Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31