BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundes&shy;ausbildungs&shy;förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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[[Kategorie: Finanzielles]]
==BAföG an der UDE beantragen==
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Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite des Studierendenwerks]. Dort gibt es auch ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ zum BAföG-Antrag]. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen.
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Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.
 
Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/formulare Studierendenwerks].
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==Förderdauer==
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du [[Studium mit Kind|Kinder erziehst]] oder in einem Hochschulgremium oder in einer [[Fachschaften|Fachschaft]] mitarbeitest. 
 
==Leistungsnachweise nach dem 4. Semester==
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele [[Credit Points|{{Lang|en|Credit Points}}(CP)]] du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ BAföG – Leistungsübersicht §48].
 
==Ansprechpersonen und Beratung==
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.
 
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{{Gültigkeit|DATUM=2025-04-08|Kommentar= Leistungsübersicht wird von Florian aktualisiert mit Info an uns, neu: Aufteilung 60 CP auf Teilstudiengänge entfällt}}

Aktuelle Version vom 21. November 2024, 10:02 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen BAföG-Antrag stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Ausführliche Informationen dazu findest du auf der Webseite des Studierendenwerks. Dort gibt es auch ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktiere deine zuständige Sachbearbeiter*in. Wer für dich zuständig ist, kannst du ebenfalls auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen.


Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, denn die finanzielle Förderung wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Eingang des Antrags. Das Studierendenwerk empfiehlt, den vollständigen Antrag idealerweise vier Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.

Wenn du dein Studium gerade erst beginnst, solltest du den Antrag stellen, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast. Für Nachrücker*innen gibt es einen formlosen Antrag zur Fristwahrung. Alle Formulare findest du auf dieser Seite des Studierendenwerks.

Förderdauer

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Zeit bewilligt, die in den Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer als Regelstudienzeit festgelegt ist. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden, z. B. wenn du Kinder erziehst oder in einem Hochschulgremium oder in einer Fachschaft mitarbeitest.

Leistungsnachweise nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht vorlegen, die bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele Credit Points(CP) du in den jeweiligen Teilstudiegängen erreicht haben musst, zeigt dir die BAföG – Leistungsübersicht §48.

Ansprechpersonen und Beratung

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-08