Bachelor-Master: Voraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Voraussetzungen für deinen Zugang zur Universität==
Der <b>Zugang</b> zur Universität ist mit dem Abitur, der fachgebundenen Hochschulreife, ohne Abitur und unter gewissen Voraussetzungen auch mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss möglich. In den [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss.php {{Lang|en|FAQ}} zu den Studienvoraussetzungen] findest du detaillierte Informationen dazu. Wenn du kein Abitur hast, informiert dich unser Artikel zum [[Antrag_auf_Zugang_zu_einem_Hochschulstudium_für_in_der_beruflichen_Bildung_Qualifizierte|Zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte]] über deine Möglichkeiten. Möchtest du ein Fach an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften studieren, findest du in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf Zugangsregeln] Informationen für berufliche Qualifizierte.
==Voraussetzungen für die Aufnahme deines Lehramtsstudiums==
<b>Numerus Clausus</b>: Viele Fächer der Lehramtsstudiengänge sind zulassungsbeschränkt und setzen eine Bewerbung voraus. Welche das genau sind, kannst du dir in diesen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Übersichten] anschauen und in unserem Artikel zum [[Numerus_Clausus_(NC)|Numerus Clausus]] alles Wissenswerte erfahren.
<b>Eignungsprüfungen</b>: Möchtest du die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren, musst du zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. Welche Anforderungen diese jeweils beinhaltet, erfährst du auf unserer Seite zu den [[Bachelor-Master:Fächerspezifische_Vorgaben_für_die_Lehramtsstudiengänge|fächerspezifischen Vorgaben]].


==Voraussetzungen für deine Einschreibung==
===SkaLa{{RTM}}===
Möchtest du dich für ein Lehramtsstudium einschreiben, musst du zuerst das {{Lang|en|Self-Assessment}} SkaLa{{RTM}} absolvieren. Dies ist ein unbenoteter Sprachtest, der dir zeigt, welche Stärken und Schwächen du beim Lesen und Schreiben hast. Das Ergebnis ist wichtig für dich um zu erfahren, ob du gut mit den sprachlichen Anforderungen im Studium zurechtkommen wirst. Du kannst dich auch beraten lassen und hierbei erfahren, wie du eventuelle Schwächen ausgleichen kannst.


== Zugangs&shy;voraussetzungen ==  
Wichtig: Du kannst nicht durchfallen und musst den Test vor deiner Einschreibung absolvieren. Den {{Lang|en|Code}}, den du nach Abschluss des {{Lang|en|Assessments}} erhältst, musst du zur Einschreibung mitbringen.
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Nähere Informationen findest du auf der Seite [[Studium ohne Abitur]].
====SkaLa®-Erklärvideos====


== Einschreibung und Zulassung==
=====Erklärvideo: SkaLa für Studieninteressierte=====
Hier findest du weitere Informationen:  
* zum NC vom <BLANK Text="Studierendensekretariat">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK> und über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
* zur [[Einschreibung]]
* zu möglichen [[Fächerkombinationen]]
* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten [[Semester]].


== Eignungsprüfung ==
<scieboplayer>https://uni-duisburg-essen.sciebo.de/s/ARGbWhanpAGTKQp/download|/images/6/6b/SkaLa_fuer_Studieninteressierte.jpg|/images/a/a6/SkaLa_für_Studieninteressierte.vtt</scieboplayer>
Eine Eignungsprüfung ist erforderlich in den [[Fächer]]n [[Kunst]], [[Musik]] und [[Sport]]. Detaillierte Informationen findest du im Artikel [[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]].


== Sprachassessment: Sprach&shy;kompetenz angehender Lehramts&shy;studierender (SkaLa) ==
=====Erklärvideo: SkaLa Ergebnisse=====
Seit Mai 2015 bietet das [[Zentrum für Lehrerbildung]] ein Sprachassessment für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an, diese ist in der
<blank text="Einschreibungsordnung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_40.pdf</blank> verankert. Das Assessment – genannt SkaLa ('''S'''prach'''k'''ompetenz '''a'''ngehender '''L'''ehr'''a'''mtsstudierender) sichert bereits frühzeitig eine Rückmeldung zu deinen sprachlichen Fähigkeiten. Zudem erhälst du <blank text="Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten">https://zlb.uni-due.de/skala/beratungsangebot-kontaktdaten/</blank>, sofern dies auf Grundlage deiner Ergebnisse sinnvoll erscheint. Die <blank text="Teilnahme an den Sprach-Assessments">https://zlb.uni-due.de/skala/</blank>ist Pflicht vor der [[Einschreibung]], nicht aber das Bestehen. Einen Teilnahmebeleg kannst du dir nach Bearbeitung aller Aufgaben ausdrucken und den Unterlagen, die du bei deiner [[Einschreibung]] vorlegen musst, hinzufügen. Die Bescheinigung dient lediglich als Teilnahmenachweis und enthält keinerlei Ergebnisdaten. Eine Rückmeldung zu deinen Leistungen und Einsicht in deine Ergebnisse erhältst nur du persönlich nach deiner [[Einschreibung]].


Ausführliche Informationen zum Sinn und Zweck der Sprach-Assessments und viele weitere Informationen findest du auf der Seite des <blank text="ZLB - Ressort für Diagnostik">https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/diagnostik/</blank> und auf unserer <blank text="FAQ-Seite Frage 15">http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=FAQ:Allgemein</blank>.
<scieboplayer>https://uni-duisburg-essen.sciebo.de/s/kc74UcwtuTNwdg8/download|/images/1/12/SkaLa_Ergebnisse.jpg|/images/a/a2/SkaLa_Ergebnisse_UT.vtt</scieboplayer>


==Sprachkenntnisse: alle Fächer/alle Lehrämter==
Ausführliche Informationen zu SkaLa{{RTM}} erhältst du auf der [https://zlb.uni-due.de/skala/ ZLB Webseite] und in den [[FAQ:SkaLa®|FAQ]].


===Sprachkenntnisse Deutsch===
===Deutsch===
Die Lehrsprache an der [[UDE]] ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb musst du über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn du erfolgreich studieren willst.
Möchtest du als Bewerber*in aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, als Deutsche mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland oder als Bewerber*in aus einem Nicht-EU-Staat bei uns studieren, musst du vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, [https://www.dsh-germany.com/info/#niveaustufen/sprachniveau-c1/ DSH] ablegen. Unter bestimmten [https://www.uni-due.de/dsh-info/ausnahmen.php Voraussetzungen] kannst du von der DSH-Prüfung befreit werden. Das [https://www.uni-due.de/dsh-info/dsh-team.php DSH-Team] der UDE berät dich zur DSH.
===Englisch===
Für deine Einschreibung in den Bachelor brauchst du gemäß § 2 Abs. 2 der [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Fachprüfungsordnung Englisch] Kenntnisse auf B2-Niveau des GER, die du in der Regel durch dein [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium/merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Abiturzeugnis] nachweist.
==Fächerspezifische Voraussetzungen für das Studieren im Bachelor==
===<b>Englisch</b>:===
Zu Beginn deines Studiums absolvierst du einen [https://www.uni-due.de/anglistik/assessment.php Sprachtest]. Bestehst du ihn zu mindestens 50%, bist du zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: {{Lang|en|General Language Practice}} bzw. {{Lang|en|Introductory Module}} SP1: {{Lang|en|Introduction to Language Practice}} (ab WS 2018/19) zugelassen. Der Sprachtest kann nicht durch andere Tests wie TOEFEL etc. ersetzt werden und ist auch dann von dir zu absolvieren, wenn du Muttersprachler*in bist. Außerdem musst du bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zur Anmeldung deiner BA-Arbeit, eine weitere moderne Fremdsprache auf A2-Niveau des GER nachweisen, vgl. §2 FPO [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-22-ws16.pdf G], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-24-ws16.pdf HRSG], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-26-ws16.pdf Gy/Ge], [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-10-28-ws16.pdf BK].
===<b>Französisch und Spanisch</b>:===
Zu Beginn deines Studiums nimmst du gem. § 2 der jeweiligen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Fachprüfungsordnung] für Gy/Ge und BK an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir nach erfolgreichem Bestehen ermöglicht, das Modul Sprachpraxis A zu besuchen und Prüfungen darin abzulegen. Der Sprachtest setzt Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER voraus, also Grund- oder Leistungskursniveau. Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (ehemals Insittut für Optionale Studien) kostenlos [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php Sprachkurse] besuchen. Ein erfolgreicher Abschluss des B1-Kurses für Romanisten führt ebenfalls zur Zulassung zum Modul Sprachpraxis A, vgl. [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester-ws_22-23.pdf Infoblatt].
Im Fach Spanisch kannst du deine Sprachkenntnisse mit einem DELE-Zertifikat nachweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist. Mehr Informationen hierzu findest du auf den [https://www.uni-due.de/romanistik/studium_erstsemester.php Webseiten des Instituts Romanistik] unter dem Reiter Informationen für Erstsemester. In Französisch ist das leider nicht möglich.


Für die [[Einschreibung]] in ein Lehramtsstudium müssen alle Bewerberinnen und Bewerber über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bildungsinländer benötigen darüber keinen gesonderten Nachweis, ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.  
===<b>Türkisch</b>:===
Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER erwartet, um den Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Zwar benötigst du keinen Nachweis über die Niveaustufe B2 bei deiner Einschreibung, allerdings wird diese im Rahmen eines Sprachtests im ersten Fachsemester überprüft und ist dann notwendig, um weitere Veranstaltungen belegen zu können, vgl. §2 FPO [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-37-6-24-ws16.pdf HRSG] und [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_37_6_26_ws16.pdf Gy/Ge].
Alle Informationen der verschiedenen Sprachinstitute der Fakultät Geisteswissenschaften sowie deren Ansprechpartner*innen findest du zusammengefasst über [https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php Sprachtests].


Folgende Personengruppen müssen eine gesonderte Prüfung ablegen:
===<b>Auslandsaufenthalt</b>:===
*Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss.  
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium verpflichtend vorgeschrieben. Studierst du zwei moderne Fremdsprachen, musst du nur für eine von beiden den Auslandsaufenthalt nachweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel [[Auslandsaufenthalt]] und auf den [https://lehramtswiki.uni-due.de/wiki/index.php?title=Kategorie:F%C3%A4cher Fächerseiten] bei dem entsprechenden Fach.
*Bürgerinnen und Bürger eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.  


=== Fremdsprachliche Kenntnisse===
Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am [[Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS)]] kostenlos Kurse besuchen: [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php Sprachkurse (E1)]. Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an [mailto:sprachkurse@uni-due.de sprachkurse&#8203;@uni-due.de].
Wenn du Lehramt studierst, musst du, unabhängig von deinen gewählten Fächern und deiner Schulform, in jedem Fall folgende Sprachkenntnisse zum [[Vorbereitungsdienst]] nachweisen<ref>LZV §11; https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=1&menu=1 [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>:


*Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Nachweis: normalerweise durch dein Abiturzeugnis<ref>siehe: Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/index.html [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>)
==Voraussetzungen für die Einschreibung in den Master==
Gemäß §11 der [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=0&menu=1 LZV] bzw. §2 der [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen/ Fachprüfungsordnungen] der Schulformen HRSG, Gy/Ge und BK im Master musst du in den Fächern Geschichte, ev./kath. Religion und Philosophie Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Hebräisch oder Griechisch für die Mastereinschreibung vorweisen:


Hierbei beachte bitte:
===<b>Geschichte</b>===
 
*Gy/Ge: Kleines Latinum
*Wenn Deutsch nicht deine Erst&shy;sprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
*Wenn du mit der fach&shy;gebundenen Hochschulreife des [[Berufskolleg_(Schulform)|Berufskollegs]] nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum [[Vorbereitungsdienst]] nachweisen.
===<b>Evangelische Religionslehre</b>===  
*Wenn du für das [[BK|Lehramt an Berufskollegs]] mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen<ref>https://www.uni-due.de/studienangebote/studiengang.php?id=156 [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
*Gy/Ge: Graecum und entweder Hebraeicum oder kleines Latinum
 
==Sprachanforderungen: Studium moderne Fremdsprachen==
Für das Studium von modernen Fremd&shy;sprachen sind fremd&shy;sprachliche Kenntnisse erforderlich, die du entweder bereits bei der [[Einschreibung]] zum [[Bachelor]] oder [[Master]] oder während deines Studiums als Voraussetzung für den Besuch von Lehrveranstaltungen oder zur Prüfungsanmeldung nachweisen musst.


Für folgende Fächer musst du Sprachkenntnisse nachweisen:
===<b>Katholische Religionslehre</b>===
*Gy/Ge: kleines Latinum, Griechisch- und Hebräischkenntnisse. Das kleine Latinum belegst du mit deinem Abiturzegnis oder holst es am [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php IwiS] oder bei einem außeruniversitäten Sprachkursanbieter nach. Wichtig ist, dass du eine staatliche Prüfung bei einer dafür beauftragten Bezirksregierung ablegst. Nur deren Nachweise werden von der UDE anerkannt. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse bietet dir das Institut eigene Kurse mit jeweils einer abschließenden kurzen Prüfung an. Belegst du alternativ einen Griechisch- oder Hebräischkurse am IwiS, schließt du ihn dort mit einer Prüfung ab und ergänzt in der jeweils anderen Sprache eine kurze Prüfung am Institut auf Basis von Selbstlernmaterialien, die dir das Institut zur Verfügung stellt. Bitte lese die detaillierten [https://www.uni-due.de/katheol/Spra.shtml Regelungen] auf der Webseite des Instituts nach, dort findest du auch die Formulare für die Sprachnachweise.


===Englisch===
*BK und HRSG: Lateinkenntnisse, Hebräischkenntnisse und Griechischkenntnisse. Hast du kein Latinum, erwirbst du dir die für das Studium erforderlichen Kenntnisse anhand des vom Institut für katholische Theologie bereitgestellten Materials im Selbststudium und legst dort abschließend eine kurze Prüfung ab. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse gelten die Regelungen wie für Gy/Ge beschrieben.
Im Fach [[Ba-Ma(LABG2016):Englisch|Englisch]] musst du folgende Sprachkenntnisse nachweisen:
*Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GER brauchst du für deine [[Einschreibung]] in den [[Bachelor]] (Nachweis: normalerweise durch dein Abiturzeugnis<ref>siehe: Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/index.html [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>)<ref>FPO (Bachelor) Englisch §2(1); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>,
*Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf A2-Niveau des GER brauchst du bis Ende des 4. Fachsemesters im [[Bachelor]]; spätestens jedoch zur Anmeldung deiner [[Bachelor-Master:Bachelorarbeit|Bachelorarbeit]]<ref>FAQ der Anglistik; https://www.uni-due.de/anglistik/faq_erstsem#fremdsprachen [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref><ref>FPO (Bachelor) Englisch §2(3); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.  


Zu Beginn deines [[Bachelor]]-Studiums findet außerdem ein Sprachtest (Assessment-Test) zur Feststellung deines Sprachniveaus statt. Der Sprachtest ist:
===<b>Philosophie</b>===
*verpflichtend für alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger (auch Muttersprachler) und kann nicht durch andere Nachweise oder zuvor erbrachte Leistungen (TOEFL-Test, etc.) ersetzt werden<ref>FAQ der Anglistik;  https://www.uni-due.de/anglistik/faq_erstsem#assessment [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
*Gy/Ge: Kleines Latinum oder Graecum
*keine Zugangsvoraussetzung für den [[Bachelor]], aber du musst den Assessment-Test für die Zulassung zur Modulprüfung in den [[Modul|Modulen]] B/Ba: General Language Practice bzw. Introductory Module SP1: Introduction to Language Practice (ab WS 2018/19) bestanden haben. Bestanden bedeutet, dass du im Test mindestens 50 % erreichen musst<ref>FAQ der Anglistik; https://www.uni-due.de/anglistik/assessment.php [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.


Weitere Informationen zum Assessment-Test in Englisch findest du auf den Seiten des Department of Anglophone Studies (Institut für Anglophone Studien): <blank text="Assessment Test">https://www.uni-due.de/anglistik/assessment.php</blank>. Bei Fragen kannst du dich an die Fachberatung wenden: <blank text="Hilfe und Beratung - General Counselling">https://www.uni-due.de/anglistik/general_counselling.shtml</blank>.
Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am [[Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS)]] kostenlos Kurse besuchen: [https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php Sprachkurse (E1)]. Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an [mailto:sprachkurse@uni-due.de sprachkurse&#8203;@uni-due.de].


===Französisch===
==Voraussetzungen für den Abschluss deines Lehramtsstudiums==
Im Fach [[Ba-Ma(LABG2016):Französisch|Französisch]] werden Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, sie sind jedoch keine Einschreibevoraussetzung. Die Niveaustufe B1 entspricht einem Grund- oder Leistungskurs auf Abiturniveau.
Unabhängig davon, ob du eine Fremdsprache studierst oder nicht, musst du bis zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Diese belegst du in der Regel durch dein [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium/merkblaetter-zur-sekundarstufe-ii-des-gymnasiums Abiturzeugnis]. Hierbei beachte bitte die Detailregelungen in [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&vd_back=N211&sg=1&menu=1 §11 der LZV]:
 
Zur Feststellung deines Sprachniveaus nimmst du zu Beginn deines Studiums an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir ermöglicht, bestimmte Veranstaltungen ([[Modul]] Sprachpraxis A) zu besuchen und Prüfungen abzulegen.
 
Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am [[Institut für Optionale Studien (IOS)]] kostenlos Kurse besuchen: <blank text="Sprachkurse (E1)">https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank>. Ansprechpartnerin für Sprachkurse des IOS ist die Bereichsleitung Sprachkurse, Frau Melanie Goggin (<blank text="IOS: Kontakt und Sprechzeiten">https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1_kontakt.php</blank>)<ref>Romanistik: Infos für Erstsemester WS 2018/19; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
 
Weitere Informationen findest du:
*in der <blank text="Fachprüfungsordnung">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> Bachelor Französisch
*auf den Seiten des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen:<blank text="Informationen für Erstsemester, Sprachtests">https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php</blank>
*in der <blank text="Information für Erstsemester: Wintersemester 2018/2019">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf</blank> der Romanistik
 
===Spanisch===
Im Fach [[Ba-Ma(LABG2016):Spanisch|Spanisch]] werden Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, sie sind jedoch keine Einschreibevoraussetzung. Die Niveaustufe B1 entspricht einem Grund- oder Leistungskurs auf Abiturniveau.
 
Zur Feststellung deines Sprachniveaus nimmst du zu Beginn deines Studiums an einem verpflichtenden Sprachtest statt, der dir ermöglicht, bestimmte Veranstaltungen ([[Modul]] Sprachpraxis A) zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Du hast auch die Möglichkeit, deine Sprachkenntnisse mit einem DELE- Zertifikat nachzuweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist<ref>Romanistik: Information für Erstsemester: Wintersemester 2018/2019; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
 
Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am [[Institut für Optionale Studien (IOS)]] kostenlos Kurse besuchen: <blank text="Sprachkurse (E1)">https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank>. Ansprechpartnerin für Sprachkurse des IOS ist die Bereichsleitung Sprachkurse, Frau Melanie Goggin (<blank text="IOS: Kontakt und Sprechzeiten">https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1_kontakt.php</blank>)<ref>Romanistik: Infos für Erstsemester WS 2018/19; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
 
Weitere Informationen findest du:
*in der <blank text="Fachprüfungsordnung">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> Bachelor Spanisch,
*auf den Seiten des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen:<blank text="Informationen für Erstsemester, Sprachtests">https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php</blank>,
*in der <blank text="Information für Erstsemester: Wintersemester 2018/2019">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf</blank> der Romanistik. Hier findest du auch Informationen zum DELE-Zertifikat.
   
   
===Türkisch===
*Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 (GER) bereits für die [[Einschreibung]] in den [[Bachelor]] vorausgesetzt. Welche Nachweise hier genau erforderlich sind, erfrage bitte bei den <blank text="Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern">https://www.uni-due.de/turkistik/erstsemester.php</blank>des Fachs.
 
Für die [[Einschreibung]] in den [[Master]] werden ebenfalls fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 (GER) bereits zur Einschreibung vorausgesetzt. Laut <blank text="Fachprüfungsordnung (Master Türkisch (GyGe, HRSGe)), §2">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> kannst du deine Kenntnisse entweder durch das Abiturzeugnis, das Türkisch als Grund- oder Leistungskurs ausweist oder durch ein Zeugnis einer weiterbildenden Schule, das Türkisch als vier Jahre lang belegtes Schulfach dokumentiert oder durch ein Toemer-Zertifikat, das deine erfolgreiche Teilnahme an einem türkischen Sprachtest belegt, nachweisen. Lege deine Dokumente bitte der Fakultät vor. Sie erstellt dir die Nachweise, mit denen du dich im Prüfungswesen einschreiben kannst.
 
Weitere Informationen:
*<blank text="Fachprüfungsordnung">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank> Bachelor und Master Türkisch
*Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Sprachnachweise Türkisch sowie Informationen für Erstsemester auf den Seiten der Turkistik: <blank text="Erstsemester Lehramt">https://www.uni-due.de/turkistik/erstsemester.php</blank>
 
===Termine: Sprachtests für Erstsemester===
Termine und Orte für die Sprachtests (Englisch, Französisch, Spanisch) und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Türkisch findest du zusammengefasst unter: <blank text="Sprachtests">https://www.uni-due.de/erstsemester/sprachen.php</blank>.
 
===Zusätzlicher Nachweis: Auslandsaufenthalt (Bachelor)===
Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt|Auslandsaufenthalt]] verpflichtend vorgeschrieben. Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert ist nur für eine von beiden der Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt|Auslandsaufenthalt]] und auf den <blank text="Fächserseiten">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Kategorie:F%C3%A4cher</blank> beim entsprechenden Fach.
 
==Sprachanforderungen: Latinum, Hebraicum, Graecum==
Für die Einschreibung in den [[Master|Master of Education]] brauchst du laut <blank text="Fachprüfungsordnung (Master)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</blank>in einigen Fächern für bestimmte Schulformen Kenntnisse in den alten Sprachen, d. h. dein Latinum, Hebraicum oder Graecum.
 
*Geschichte (GyGe): ''Kleines Latinum''
*Evangelische Religionslehre (GyGe): Kenntnisse in ''Altgriechisch (Graecum)'' und ''zusätzlich wahlweise entweder in Latein (Latinum) oder Hebräisch (Hebraicum)''
*Katholische Religionslehre (GyGe): ''Latinum, Hebraicum und Graecum''. Das Latinum ist für die Lehramtsoption GyGe obligatorisch. In Griechisch und Hebräisch müssen Grundkenntnisse vorhanden sein. Hast du kein Hebraicum oder Graecum kannst du diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachweisen<ref>§2(2), FPO katholische Religion Master of Education (GyGe); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
*Katholische Religionslehre (BK, HRSGe): ''Latinum, Hebraicum und Graecum''. Für die Schulformen HRSGe und BK werden Kenntnisse des Lateinischen, Altgriechischen und Hebräischen vorausgesetzt. Hast du kein Latinum, Hebraicum oder Graecum, kannst du diese Kenntnisse durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung am Institut für Katholische Theologie der UDE oder an einer anderen theologischen Lehrstätte nachweisen<ref>§2(2), FPO katholische Religion Master of Education (BK, HRSGe); https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
*Philosophie (GyGe): ''Kleines Latinum oder Graecum'' 
 
Wenn du Sprachnachweise erwerben möchtest, kannst du am [[Institut für Optionale Studien (IOS)]] kostenlos Kurse besuchen: <blank text="Sprachkurse (E1)">https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1.php</blank>. Ansprechpartnerin für Sprachkurse des IOS ist die Bereichsleitung Sprachkurse, Frau Melanie Goggin (<blank text="IOS: Kontakt und Sprechzeiten">https://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1_kontakt.php</blank>)<ref>Romanistik: Infos für Erstsemester WS 2018/19; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/studium/erstsemester/infos_f%C3%BCr_erstsemester.pdf [zuletzt besucht am 07. November 2018]</ref>.
 
Für Latein gibt es außerdem die [[Lateinberatung]].
 
== Lehramt am Berufskolleg ==
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) ist eine einschlägige <blank text="Fachpraktische Tätigkeit">http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html</blank> von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil (mindestens 27 Wochen) ist Zulassungs&shy;voraussetzung für die [[Erste Staatsprüfung]] bzw. für den [[Master]] of Education. Dieser Nachweis kann bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master&shy;arbeit]] nachgeholt werden. Die Fachpraktische Tätigkeit muss vollständig spätestens bis zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] nachgewiesen werden<ref name="§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016">§1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09.07.2018]</ref>. Eine erfolgreich absolvierte Berufs&shy;ausbildung oder eine ausgeübte Berufs&shy;tätigkeit können anerkannt werden. Bitte wende dich hierzu an das [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen. Deine Ansprechpartnerin ist Gabriele Pieper ([mailto:gabriele.pieper@pa.nrw.de gabriele.pieper&#8203;@pa.nrw.de]).
 
== Vorkurse ==
Für einige [[Fächer]] wie [[Mathematik]] oder [[Physik]] sind über die formalen Zulassungsvoraussetzungen hinaus fachspezifische Zusatzkenntnisse notwendig.
Näheres zu den Vorkurse findest du in unserem Artikel [[Vorkurs]].
 
== Fachspezifische Regelung für den Zugang ==
Für einige [[Fächer]] gelten besondere <blank text="Zugangsregeln">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2012/vbl_2012_67.pdf</blank>.
 
== Rechtliche Grundlagen zum Studium ==
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=12764&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Lehrerausbildungsgesetz#det363470</blank>
*<blank text="Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009)">http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/lehrerbildung/downloads/praxisphasen/labg2009_hp.pdf</blank> (ALT)
*<blank text="Lehramtszugangsverordnung (LZV 2016)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&ver=8&val=15620&sg=0&menu=1&vd_back=N</blank>
 
== Siehe auch ==
*<blank text="Das Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen">https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.php</blank>
* <blank text="Studienangebot Lehramt (UDE)">https://www.uni-due.de/de/studium/angebot.php#L</blank>
* <blank text="Schulministerium: Ich möchte Leher/-in werden - Voraussetzungen">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Voraussetzungen/index.html</blank>
*<blank text="Hochschulen in NRW mit Lehrerausbildung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Hochschulen-in-NRW-mit-Lehrerausbildung/index.html</blank>
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Studienstruktur]]
*[[Fächer]]
*[[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]]
*[[Lehramtszugangsverordnung (LZV)]]
*[[Auslandsaufenthalt]]
*[[Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge]] (Eignungsprüfungen)
 
==Quellen==
<references />
 
 
 


*Wenn du mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.


*Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen.


Studierst du für das Lehramt am Berufskolleg, musst du eine [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit|Fachpraktische Tätigkeit]] im Umfang 52 Wochen oder 12 Monaten nachweisen. Für den Abschluss deines Lehramtsmasters musst du 27 Wochen oder mehr davon bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachweisen, den Rest bis zur Aufnahme deines Vorbereitungsdiensts.




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Aktuelle Version vom 18. September 2024, 14:56 Uhr

Voraussetzungen für deinen Zugang zur Universität

Der Zugang zur Universität ist mit dem Abitur, der fachgebundenen Hochschulreife, ohne Abitur und unter gewissen Voraussetzungen auch mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss möglich. In den FAQ zu den Studienvoraussetzungen findest du detaillierte Informationen dazu. Wenn du kein Abitur hast, informiert dich unser Artikel zum Zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte über deine Möglichkeiten. Möchtest du ein Fach an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften studieren, findest du in den Zugangsregeln Informationen für berufliche Qualifizierte.

Voraussetzungen für die Aufnahme deines Lehramtsstudiums

Numerus Clausus: Viele Fächer der Lehramtsstudiengänge sind zulassungsbeschränkt und setzen eine Bewerbung voraus. Welche das genau sind, kannst du dir in diesen Übersichten anschauen und in unserem Artikel zum Numerus Clausus alles Wissenswerte erfahren.

Eignungsprüfungen: Möchtest du die Fächer Kunst, Musik oder Sport studieren, musst du zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. Welche Anforderungen diese jeweils beinhaltet, erfährst du auf unserer Seite zu den fächerspezifischen Vorgaben.

Voraussetzungen für deine Einschreibung

SkaLa®

Möchtest du dich für ein Lehramtsstudium einschreiben, musst du zuerst das Self-Assessment SkaLa® absolvieren. Dies ist ein unbenoteter Sprachtest, der dir zeigt, welche Stärken und Schwächen du beim Lesen und Schreiben hast. Das Ergebnis ist wichtig für dich um zu erfahren, ob du gut mit den sprachlichen Anforderungen im Studium zurechtkommen wirst. Du kannst dich auch beraten lassen und hierbei erfahren, wie du eventuelle Schwächen ausgleichen kannst.

Wichtig: Du kannst nicht durchfallen und musst den Test vor deiner Einschreibung absolvieren. Den Code, den du nach Abschluss des Assessments erhältst, musst du zur Einschreibung mitbringen.

SkaLa®-Erklärvideos

Erklärvideo: SkaLa für Studieninteressierte
Untertitel vergrößern oder verkleinern
Erklärvideo: SkaLa Ergebnisse
Untertitel vergrößern oder verkleinern

Ausführliche Informationen zu SkaLa® erhältst du auf der ZLB Webseite und in den FAQ.

Deutsch

Möchtest du als Bewerber*in aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, als Deutsche mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland oder als Bewerber*in aus einem Nicht-EU-Staat bei uns studieren, musst du vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, DSH ablegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der DSH-Prüfung befreit werden. Das DSH-Team der UDE berät dich zur DSH.

Englisch

Für deine Einschreibung in den Bachelor brauchst du gemäß § 2 Abs. 2 der Fachprüfungsordnung Englisch Kenntnisse auf B2-Niveau des GER, die du in der Regel durch dein Abiturzeugnis nachweist.

Fächerspezifische Voraussetzungen für das Studieren im Bachelor

Englisch:

Zu Beginn deines Studiums absolvierst du einen Sprachtest. Bestehst du ihn zu mindestens 50%, bist du zur Modulprüfung in den Modulen B/Ba: General Language Practice bzw. Introductory Module SP1: Introduction to Language Practice (ab WS 2018/19) zugelassen. Der Sprachtest kann nicht durch andere Tests wie TOEFEL etc. ersetzt werden und ist auch dann von dir zu absolvieren, wenn du Muttersprachler*in bist. Außerdem musst du bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zur Anmeldung deiner BA-Arbeit, eine weitere moderne Fremdsprache auf A2-Niveau des GER nachweisen, vgl. §2 FPO G, HRSG, Gy/Ge, BK.

Französisch und Spanisch:

Zu Beginn deines Studiums nimmst du gem. § 2 der jeweiligen Fachprüfungsordnung für Gy/Ge und BK an einem verpflichtenden Sprachtest teil, der dir nach erfolgreichem Bestehen ermöglicht, das Modul Sprachpraxis A zu besuchen und Prüfungen darin abzulegen. Der Sprachtest setzt Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER voraus, also Grund- oder Leistungskursniveau. Wenn du das Sprachniveau noch nicht erreicht hast, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (ehemals Insittut für Optionale Studien) kostenlos Sprachkurse besuchen. Ein erfolgreicher Abschluss des B1-Kurses für Romanisten führt ebenfalls zur Zulassung zum Modul Sprachpraxis A, vgl. Infoblatt. Im Fach Spanisch kannst du deine Sprachkenntnisse mit einem DELE-Zertifikat nachweisen, das die Niveaustufe B1 dokumentiert und nicht älter als 24 Monate ist. Mehr Informationen hierzu findest du auf den Webseiten des Instituts Romanistik unter dem Reiter Informationen für Erstsemester. In Französisch ist das leider nicht möglich.

Türkisch:

Im Fach Türkisch werden fremdsprachliche Kenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER erwartet, um den Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache folgen zu können. Zwar benötigst du keinen Nachweis über die Niveaustufe B2 bei deiner Einschreibung, allerdings wird diese im Rahmen eines Sprachtests im ersten Fachsemester überprüft und ist dann notwendig, um weitere Veranstaltungen belegen zu können, vgl. §2 FPO HRSG und Gy/Ge.

Alle Informationen der verschiedenen Sprachinstitute der Fakultät Geisteswissenschaften sowie deren Ansprechpartner*innen findest du zusammengefasst über Sprachtests.

Auslandsaufenthalt:

Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium verpflichtend vorgeschrieben. Studierst du zwei moderne Fremdsprachen, musst du nur für eine von beiden den Auslandsaufenthalt nachweisen. Weitere Informationen findest du im Artikel Auslandsaufenthalt und auf den Fächerseiten bei dem entsprechenden Fach.

Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an sprachkurse​@uni-due.de.

Voraussetzungen für die Einschreibung in den Master

Gemäß §11 der LZV bzw. §2 der Fachprüfungsordnungen der Schulformen HRSG, Gy/Ge und BK im Master musst du in den Fächern Geschichte, ev./kath. Religion und Philosophie Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Hebräisch oder Griechisch für die Mastereinschreibung vorweisen:

Geschichte

  • Gy/Ge: Kleines Latinum

Evangelische Religionslehre

  • Gy/Ge: Graecum und entweder Hebraeicum oder kleines Latinum

Katholische Religionslehre

  • Gy/Ge: kleines Latinum, Griechisch- und Hebräischkenntnisse. Das kleine Latinum belegst du mit deinem Abiturzegnis oder holst es am IwiS oder bei einem außeruniversitäten Sprachkursanbieter nach. Wichtig ist, dass du eine staatliche Prüfung bei einer dafür beauftragten Bezirksregierung ablegst. Nur deren Nachweise werden von der UDE anerkannt. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse bietet dir das Institut eigene Kurse mit jeweils einer abschließenden kurzen Prüfung an. Belegst du alternativ einen Griechisch- oder Hebräischkurse am IwiS, schließt du ihn dort mit einer Prüfung ab und ergänzt in der jeweils anderen Sprache eine kurze Prüfung am Institut auf Basis von Selbstlernmaterialien, die dir das Institut zur Verfügung stellt. Bitte lese die detaillierten Regelungen auf der Webseite des Instituts nach, dort findest du auch die Formulare für die Sprachnachweise.
  • BK und HRSG: Lateinkenntnisse, Hebräischkenntnisse und Griechischkenntnisse. Hast du kein Latinum, erwirbst du dir die für das Studium erforderlichen Kenntnisse anhand des vom Institut für katholische Theologie bereitgestellten Materials im Selbststudium und legst dort abschließend eine kurze Prüfung ab. Für den Erwerb der Griechisch- und Hebräischkenntnisse gelten die Regelungen wie für Gy/Ge beschrieben.

Philosophie

  • Gy/Ge: Kleines Latinum oder Graecum

Wenn du Sprachkenntnisse erwerben oder auffrischen möchtest, kannst du am Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenzen (IwiS) kostenlos Kurse besuchen: Sprachkurse (E1). Bei Fragen zu den Sprachkursen wende dich an sprachkurse​@uni-due.de.

Voraussetzungen für den Abschluss deines Lehramtsstudiums

Unabhängig davon, ob du eine Fremdsprache studierst oder nicht, musst du bis zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Diese belegst du in der Regel durch dein Abiturzeugnis. Hierbei beachte bitte die Detailregelungen in §11 der LZV:

  • Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, du aber dein Abitur in deutscher Sprache erworben hast, musst du nur Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachweisen.
  • Wenn du mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kannst, musst du während deines Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und diese bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachweisen.
  • Wenn du für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung studierst, musst du nur Kenntnisse in einer Fremdsprache bis zum Vorbereitungsdienst nachweisen.

Studierst du für das Lehramt am Berufskolleg, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang 52 Wochen oder 12 Monaten nachweisen. Für den Abschluss deines Lehramtsmasters musst du 27 Wochen oder mehr davon bis zur Anmeldung deiner Masterarbeit nachweisen, den Rest bis zur Aufnahme deines Vorbereitungsdiensts.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-24