Anerkennung und Anrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Im Lehramtsstudium an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)|UDE]] und für eine Lehrtätigkeit in NRW gibt es verschiedene [[Anerkennungsverfahren]]. Dieser Artikel listet Anerkennungsverfahren im Bereich Lehramt auf. Er soll dir helfen, die für dich richtige Information in deiner jeweiligen Situation zu finden.}}
{{Teaser|Text=Im Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) und für eine Tätigkeit als Lehrkraft in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel hilft dir, das richtige Anerkennungsverfahren für deine Situation zu finden.}}
== Anerkennung Lehramtsbefähigungen (Ausland und andere Bundesländer)==
Bist du Lehrerin oder Lehrer im Ausland oder einem anderen Bundesland, hast bereits eine Lehramtsbefähigung für ein Lehramt oder Lehramtsprüfungen (1. Staatsprüfung oder Master of Education (M. Ed.)) bestanden und möchtest in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder den [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] eingestellt werden, also an einer Schule arbeiten, findest du Informationen zur Anerkennung unter [[Anerkennung von Lehramtsprüfungen]].
==Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ==
Hast du bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und möchtest diese für ein Lehramtsstudium an der UDE anerkennen lassen, beispielsweise, um dich anschließend für ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] zu bewerben, findest du Informationen zum Anerkennungsverfahren unter [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]].
==Anrechnung Fachpraktische Tätigkeit==
Studierst du für das [[BK|Lehramt an Berufskollegs]] musst du die [[Fachpraktische Tätigkeit]] nachweisen. Möchtest du wissen, ob du Berufserfahrung oder beispielsweise deine Ausbildung darauf anrechnen lassen kannst, schau im Artikel [[Fachpraktische Tätigkeit]] unter [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit#Nachweis_und_Anrechnung|Nachweis und Anrechnung]] nach.
==Anrechnung Praktika==
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene [[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen]]. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lasst dich vom [[Praktikumsbüro_für_Lehramtsstudiengänge_(PfL)|Praktikumsbüro]] beraten.
==Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium==
Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender [[Auslandsaufenthalt]] Teil deines Studiums. Hast du bereits Auslandsaufenthalte absolviert und fragst dich, ob du diese anrechnen lassen kannst, lies hier weiter: [[Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten]].


==Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen==
Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, stellst du dafür in jedem deiner Fächer oder Lernbereiche, inklusive Bildungswissenschaften und DaZ-Modul, einen separaten Antrag. Alle Leistungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, eine semesterbezogene Aufteilung ist nicht notwendig. Die Antragsformulare findest du über die [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/form_anerkennung.php Liste] des Prüfungswesens.


{{Gültigkeit|DATUM=2020-05-04}}
Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Um zu entscheiden, welche Prüfungsleistungen du dir anerkennen lassen kannst, empfehlen wir dir die aktuellen [https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Studien- und Prüfungsordnungen] sowie [[Modulhandbücher]] zu nutzen. Sprich gegebenenfalls die [[Beratungsverzeichnis Lehramt|Studienfachberater*innen]] an.


===Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester===
Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein [[höheres Fachsemester]] im Bachelor möglich ist.
=== Für einen Einstieg in den Master===
Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine [[Gleichwertigkeitsprüfung]] veranlassen.
==Anrechnung von Praktika und Fachpraktischer Tätigkeit==
====Praktika====
Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene [[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen]]. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom [[Praktikumsbüro_für_Lehramtsstudiengänge_(PfL)|Praktikumsbüro]] beraten.
====Fachpraktische Tätigkeit====
Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine [[Fachpraktische Tätigkeit]] nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel [[Fachpraktische Tätigkeit]] unter [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit#Nachweis_und_Anrechnung|Nachweis und Anrechnung]] nach.
Das [[Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)]] berät dich, wenn du wissen möchtest, ob du dein Praktikum, deine Ausbildung oder dein Nebenjob als [[fachpraktische Tätigkeit]] anerkannt werden kann und unterstützt dich, wenn du im Ausland ausgebildete Lehrkraft bist und in NRW als Lehrkraft arbeiten möchtest.
==Anerkennung von Auslandsaufenthalten==
Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt#Anerkennung_von_Auslandsaufenthalten|Auslandsaufenthalt]] Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.
==Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland==
Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den [[Vorbereitungsdienst]] oder [[Einstellung_in_den_öffentlichen_Schuldienst|Schuldienst]] möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch die [[Bezirksregierungen]]. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Webseite des Schulministeriums].
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
{{Gültigkeit|DATUM=2025-01-17}}


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[[Kategorie: Beratungsangebote]]
[[Kategorie: Beratungsangebote]]

Aktuelle Version vom 7. August 2024, 11:14 Uhr

Im Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen (UDE) und für eine Tätigkeit als Lehrkraft in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel hilft dir, das richtige Anerkennungsverfahren für deine Situation zu finden.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht hast, stellst du dafür in jedem deiner Fächer oder Lernbereiche, inklusive Bildungswissenschaften und DaZ-Modul, einen separaten Antrag. Alle Leistungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, eine semesterbezogene Aufteilung ist nicht notwendig. Die Antragsformulare findest du über die Liste des Prüfungswesens.

Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen. Um zu entscheiden, welche Prüfungsleistungen du dir anerkennen lassen kannst, empfehlen wir dir die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbücher zu nutzen. Sprich gegebenenfalls die Studienfachberater*innen an.

Für einen Einstieg in ein höheres Bachelor Fachsemester

Sind deine in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Uni erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend umfangreich, kannst du prüfen lassen, ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester im Bachelor möglich ist.

Für einen Einstieg in den Master

Hast du bereits einen Bachelorabschluss in einem Lehramtsstudium oder so umfangeiche Prüfungs- und Studienleistungen in einem anderen Studiengang erworben, dass ein Studieneinstieg in den Master denkbar erscheint, kannst du eine Gleichwertigkeitsprüfung veranlassen.

Anrechnung von Praktika und Fachpraktischer Tätigkeit

Praktika

Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene Praxisphasen. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lass dich vom Praktikumsbüro beraten.

Fachpraktische Tätigkeit

Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs, musst du eine Fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Möchtest du wissen, ob du dir deine Berufserfahrung oder deine Ausbildung dafür anrechnen lassen kannst, schau im Artikel Fachpraktische Tätigkeit unter Nachweis und Anrechnung nach.

Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) berät dich, wenn du wissen möchtest, ob du dein Praktikum, deine Ausbildung oder dein Nebenjob als fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden kann und unterstützt dich, wenn du im Ausland ausgebildete Lehrkraft bist und in NRW als Lehrkraft arbeiten möchtest.

Anerkennung von Auslandsaufenthalten

Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt Teil deines Studiums. In diesem Artikel findest du auch Informationen für den Fall, dass du schon längere Zeit im Ausland verbracht hast und du dir diese anerkennen lassen möchtest.

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland

Wenn du bereits die 1. Staatsprüfung oder einen Master of Education abgeschlossen hast, als Lehrkraft im Ausland oder in einem anderen Bundesland arbeitest und in NRW in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst möchtest, brauchst du vor einer Einstellung in NRW eine Anerkennung durch die Bezirksregierungen. Welche Bezirksregierung für dich zuständig ist, findet du auf der Webseite des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-17