Auslandsaufenthalt im Fach Englisch: Unterschied zwischen den Versionen

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===Beratung===
Auf der [https://www.uni-due.de/anglistik/beratung Webseite Hilfe und Beratung des Instituts für Anglophone Studien] findest du neben den Kontaktdaten der Studienberatung auch die Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte während deines Lehramtsstudiums.
===Allgemeine Informationen===
===Allgemeine Informationen===
Im [[Fächer|Fach]] [[Englisch]] ist ein Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mindestens drei Monaten Pflicht. Dieser wird während des Bachelorstudiums absolviert. Der Aufenthalt findet im Rahmen des [[Modul|Moduls]] "Intermediate Module AE: Auslandserfahrung" statt und ist, je nach [[Schulformen|Schulform]], für das 5. bzw. 6. [[Semester]] vorgesehen. Das Modul "Intermediate Module AE: Auslandserfahrung" beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch der Vorbereitungsveranstaltung "Cultural Studies", die 2 [[SWS]] sowie 3 [[Credit Points|CP]] umfasst. Die Vorlesung ist in Modulhandbuch und Fachprüfungsordnung als Vorlesung gelistet.
Während deines Bachelorstudiums im [[Fächer|Fach]] [[Englisch]] ist ein Auslandsaufenthalt, den du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren kannst, Pflicht. Der dreimonatige Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet werden, die jeweils eine Mindestdauer von einem Monat haben müssen. Studierst du neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache, musst du den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren.  
 
Studierende der Schulformen {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}}, die neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache studieren, müssen den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul Y belegt.<ref>Fußnote 4, Verkündungsblatt, Jg. 14, 10. November 2016, Seite 945, Nr. 165; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2016/vbl_2016_165.pdf</ref>
 
Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im Fach Englisch findest du auch auf der jeweiligen [[Englisch|Fächerseite]]. Außerdem hat die Anglistik einen <blank text="Moodle-Infokurs">https://moodle.uni-due.de/login/index.php</blank> für Auslandsaufenthalte eingerichtet, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Der Moodlekurs enthält z. B. ein allgemeines <blank text="Infodokument">https://moodle.uni-due.de/pluginfile.php/713198/mod_resource/content/1/Infoblatt_Auslandsstudium_12.10.2016.pdf</blank> sowie verschiedene <blank text="FAQ">https://moodle.uni-due.de/mod/forum/view.php?id=430228</blank>.


Die Anglistik stellt außerdem eine <blank text="Planungshilfe">https://www.uni-due.de/anglistik/la_ba_gi.php</blank> zur Verfügung, die dir einen Überblick gibt, wie du welche Lehrveranstaltung verschieben kannst, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird.  
Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen des [[Modul|Moduls]] AE bzw. X statt und ist zwischen dem 3. und 6. Fachsemester vorgesehen. Vor Antritt des Auslandsaufenthalts musst du die zum Modul gehörende Vorbereitungsveranstaltung "{{Lang|en|Cultural Studies}}" besuchen. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul CC bzw. Y belegt. Informationen dazu findest du in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen und Modulhandbüchern.


Du kannst dich zum Auslandsaufenthalt im Fach Englisch natürlich auch persönlich beraten lassen:
Weitere allgemeine Informationen zum Pflicht- oder freiwilligen Auslandsaufenthalt und zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel [[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt|Auslandsaufenthalt]]. Informationen zur [[Studienstruktur]] im Fach Englisch findest du auch auf der entsprechenden [[Englisch|Fächerseite]]. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der [https://www.uni-due.de/anglistik/la_ba_gi.php Webseite der Anglistik].


{{SqueezeInfobox|Items=
Im Moodle-Kurs [https://moodle.uni-due.de/enrol/index.php?id=553 Infokurs für Auslandsaufenthalte] sind alle wichtigen Informationen zu den Modulen X und AE zusammengefasst. Dort findest du auch ein FAQ zum Thema Auslandsaufenthalt. Die [https://www.uni-due.de/anglistik/mobilitaetsfenster.php Planungshilfe] gibt dir einen Überblick, wie du welche Lehrveranstaltung verschieben kannst, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird. Weitere Informationen findest du auf der [https://www.uni-due.de/anglistik/atoz Webseite A-Z].
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung Auslandsaufenthalte (Englisch)|Text=
{{Infobox Institution
|abkuerzung=Allgemeine Beratung Auslandsaufenthalte (Englisch)
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Modulverantwortliche (Englisch)|Text=
{{Infobox Institution
|abkuerzung=Modulverantwortliche (Englisch)
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|strasse=Universitätsstr. 12
|plz=45141
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===Sprachzeugnis===
===Sprachzeugnis===
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den [[DAAD]] oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an eine oder einen der Lehrenden im Bereich <blank text="Sprachpraxis">https://www.uni-due.de/anglistik/language_practice_team.php</blank>.<ref>https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#sprachzeugnis [zuletzt besucht am 08.02.2018]</ref>
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den [[DAAD]] oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an die Lehrenden im [https://www.uni-due.de/anglistik/language_practice_team.php {{Lang|en|Language Practice Team}}].
 
===Transcript of Records===
Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein [[Transcript of Records]] benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das [[ERASMUS]]-&#8203;Programm unterschreibt Neil Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.<ref>https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#transcript [zuletzt besucht am 08.02.2018]</ref>
 
Auf den folgenden Seiten findest du Vordrucke für das Transcript:
* <blank text="Transcript Seite 1">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/transcript_of_records_1.doc</blank>
* <blank text="Transcript letzte Seite">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/transcript_of_records_2.doc</blank>
 
===Härtefallantrag und Beurlaubung===
Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den <blank text="Vorsitzenden des Prüfungsausschusses">https://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/pruefungsausschuss_lehramt_ba.php/</blank>.


Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Studierendensekretariat; das entsprechende Formular findest du <blank text="auf den Seiten des Einschreibungswesens">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf</blank>. Für eine Beurlaubung musst du einen wichtigen Grund dafür nachweisen. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Torsten Caeners. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).<ref>https://www.uni-due.de/anglistik/faq_2fach_bama#beurlaubung [zuletzt besucht am 15.2.2018]</ref>
===Härtefallantrag===
Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Weitere Informationen dazu und zur Vorgehensweise findest du im [https://moodle.uni-due.de/course/view.php?id=553#section-2 Moodle-Kurs].


==Quellen==
===Beurlaubung===
<references />
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen, wenn du z. B. ein Auslandssemester absolvieren möchtest. Den Antrag dafür stellst du beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml Einschreibungswesen]. Informationen zum Studium im Ausland bekommst du auf der [https://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/erasmus/index.shtml Webseite ERASMUS] der Fakultät oder im [[International_Office|{{Lang|en|International Office}}]].


===Hinweise zum Brexit===
Bitte beachte, dass es aufgrund des Brexits zu Änderungen bei der Durchführung deines Auslandsaufenthaltes oder der Finanzierung durch das [[ERASMUS]]-Programm kommen kann. Bei Fragen wendest du dich am besten an das [[International_Office|{{Lang|en|International Office}}]].


{{Gültigkeit|DATUM=2020-01-15}}
{{Gültigkeit|DATUM=2025-03-13|KOMMENTAR=Link zum Moodle-Kurs prüfen und ggf. aktualisieren. Stand Oktober 2024 aktuell.}}


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[[Category:Ansprechpartner]]
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[[Category:Bachelor-Master]]
[[Category:Bachelor-Master]]
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[[Category:Dokumente/Formulare]]
[[Category:Dokumente/Formulare]]
[[Category:Internationales]]
[[Category:Internationales]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2024, 09:55 Uhr

Beratung

Auf der Webseite Hilfe und Beratung des Instituts für Anglophone Studien findest du neben den Kontaktdaten der Studienberatung auch die Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte während deines Lehramtsstudiums.

Allgemeine Informationen

Während deines Bachelorstudiums im Fach Englisch ist ein Auslandsaufenthalt, den du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren kannst, Pflicht. Der dreimonatige Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet werden, die jeweils eine Mindestdauer von einem Monat haben müssen. Studierst du neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache, musst du den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren.

Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen des Moduls AE bzw. X statt und ist zwischen dem 3. und 6. Fachsemester vorgesehen. Vor Antritt des Auslandsaufenthalts musst du die zum Modul gehörende Vorbereitungsveranstaltung "Cultural Studies" besuchen. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul CC bzw. Y belegt. Informationen dazu findest du in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen und Modulhandbüchern.

Weitere allgemeine Informationen zum Pflicht- oder freiwilligen Auslandsaufenthalt und zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt. Informationen zur Studienstruktur im Fach Englisch findest du auch auf der entsprechenden Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Webseite der Anglistik.

Im Moodle-Kurs Infokurs für Auslandsaufenthalte sind alle wichtigen Informationen zu den Modulen X und AE zusammengefasst. Dort findest du auch ein FAQ zum Thema Auslandsaufenthalt. Die Planungshilfe gibt dir einen Überblick, wie du welche Lehrveranstaltung verschieben kannst, falls dies durch den Auslandsaufenthalt notwendig wird. Weitere Informationen findest du auf der Webseite A-Z.

Sprachzeugnis

Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an die Lehrenden im Language Practice Team.

Härtefallantrag

Solltest du aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, innerhalb des Moduls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Weitere Informationen dazu und zur Vorgehensweise findest du im Moodle-Kurs.

Beurlaubung

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen, wenn du z. B. ein Auslandssemester absolvieren möchtest. Den Antrag dafür stellst du beim Einschreibungswesen. Informationen zum Studium im Ausland bekommst du auf der Webseite ERASMUS der Fakultät oder im International Office.

Hinweise zum Brexit

Bitte beachte, dass es aufgrund des Brexits zu Änderungen bei der Durchführung deines Auslandsaufenthaltes oder der Finanzierung durch das ERASMUS-Programm kommen kann. Bei Fragen wendest du dich am besten an das International Office.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-13