Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(11 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text=Der | {{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.}} | ||
Zu seinen Aufgaben | Die Aufgaben des Hochschulrats sind im [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654 Hochschulgesetz] festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung. | ||
{{Gültigkeit|Datum=2025-05-15|KOMMENTAR=}} | |||
{{Gültigkeit|Datum= | |||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Definitionen]] | [[Kategorie:Definitionen]] | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Aktuelle Version vom 11. Oktober 2024, 10:25 Uhr
Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-15