Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand des <blank text="Zentrums für Lehrerbildung">http://zlb.uni-due.de/</blank> besteht aus:
#REDIRECT[[Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung]]
*11 Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern: je einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden [[Fakultät]]en für [[Gesellschaftswissenschaften]], [[Wirtschaftswissenschaften]], [[Mathematik]], [[Physik]], [[Chemie]], [[Biologie]] und [[Ingenieurwissenschaften]], und je zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern aus der Fakultät für [[Bildungswissenschaften]] und der Fakultät für [[Geisteswissenschaften]],
*vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
*drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
*drei Studierenden
*sowie beratend der [[Rektorat|Prorektorin]] für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des ZLB, einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des [[Interdisziplinäres Zentrum für Bildungsforschung (IZfB) | Zentrums für Interdisziplinäre Bildungsforschung (IZfB)]] und einer Vertreterin oder einem Vertreter der [[ZfsL]].
 
Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
*wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
*wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
*beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]),
*setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
*ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
*entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
*beschließt die Jahresplanung,
*beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
*entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
 
 
{{Fluid}}
{{Gültigkeit|DATUM=2020-01-14|Kommentar_Achtung ändern, sobald neue Ordnung veröffentlicht; Anfang 2020}}
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Aktuelle Version vom 1. April 2022, 17:16 Uhr