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| {{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
| | #REDIRECT[[Deutschlandsemesterticket]] |
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| ==Allgemeines==
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| Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die [[myUDE]]-App oder als PDF-Ausdruck über [[HISinOne]]. Das Ticket in der App und auch das ausgedruckte PDF-Dokument sind jeweils nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den [[Semesterbeitrag]] vollständig überwiesen haben. Auf der Website des Bereichs [[Einschreibungswesen]] findest du eine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml ausführliche Anleitung], wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ausgestellt wurden, gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an semesterticket@uni-due.de.
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| Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und sind für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
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| ==Semesterticket im VRR==
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| ''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Homepage des VRR<ref>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 04. Dezember 2019]</ref> und des AStA<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 04. Dezember 2019]</ref>''
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| Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann
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| *es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse nutzen.
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| *ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
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| *zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:<ref name="vrr-FAQ"><blank>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/</blank></ref>
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| **Montags bis Freitags ab 19:00 Uhr
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| **An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
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| *Das VRR-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen. <ref>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/zusatzticket/ [zuletzt besucht am 12. August 2019]</ref>.
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| Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ Website des VRR].
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| [[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 04. Dezember 2019]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_GueltigkeitAusserh_2019_01-15.pdf [zuletzt besucht am 04. Dezember 2019]</ref>]]
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| ==NRW-Ticket==
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| ''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen aus den Tarifbestimmungen zum Semesterticket<ref>https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024 [zuletzt besucht am 04. Dezember 2019]</ref>''
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| Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der UDE das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW. Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen.
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| Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
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| * Studierendenausweise mit dem Aufdruck „SemesterTicket" oder "Freie Fahrt mit VRR- Verkehrsmitteln" gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR mehr als Fahrausweis im VRR/ NRW Nahverkehr. Das mobile Ticket in der App sowie der Ausdruck ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.
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| * Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
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| *Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Ticket) geschlossen werden.
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| *Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du [https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/06_NRW_Tarifbestimmungen/2019-08-01_Tarifbestimmungen_NRW-Tarif.pdf in dieser Übersicht] nachlesen (ab Seite 30).
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| ==Vorkursticket==
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| Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ Website des VRR] unter dem Punkt "Ticketvarianten".
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| ==Nutzungsberechtigung==
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| Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 15. Januar 2018]</ref>:
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| *Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
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| *Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
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| *Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
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| ==Befreiung==
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| Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim Einschreibungswesen einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13. März 2019]</ref>:
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| *Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
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| *Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
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| *Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
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| *alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
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| ==Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen==
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| Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der [http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung Seite des AStA], ebenso wie den [http://www.asta-due.de/downloads/antraege-zur-ticketrueckerstattung Antrag] auf Rückerstattung.
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| ==Quellen==
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| <references />
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| [[Kategorie:Service für Studierende]] | |
| {{Gültigkeit|DATUM=2019-10-03| Kommentar=Links müssen weiterhin aktualisiert werden}}
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