Nachteilsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du im für dich passenden Artikel:
{{Teaser|Text=Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.
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* [[Studium mit Kind]]
[[Studium_mit_Kind#Schwangerschaft_und_Mutterschutz|Schwangere]], [[Studium_mit_Kind#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Kindern]], [[Pflegeaufgaben#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Pflege­aufgaben]] und [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]] können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen [[Prüfungsausschuss]] gestellt werden.
* [[Pflegeaufgaben]] (Pflege Angehöriger)
* [[Behinderte und chronisch kranke Studierende]]


Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du auf der entsprechenden Seite des [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml ABZ].


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Aktuelle Version vom 29. April 2024, 12:14 Uhr

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.

Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden.

Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du auf der entsprechenden Seite des ABZ.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-29