Nachteilsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen. | |||
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[[Studium_mit_Kind#Schwangerschaft_und_Mutterschutz|Schwangere]], [[Studium_mit_Kind#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Kindern]], [[Pflegeaufgaben#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Pflege­aufgaben]] und [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]] können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen [[Prüfungsausschuss]] gestellt werden. | |||
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Aktuelle Version vom 29. April 2024, 12:14 Uhr
Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflegeaufgaben und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden.
Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du auf der entsprechenden Seite des ABZ.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-29