Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: | Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: | ||
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Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:42 Uhr
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31