Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen

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|ansprechpartnerin=Sabine Salewski
|raum=T01 S04 B11
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Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der [[UDE]] besuchen,
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Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.
Bist du Gasthörer*in, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Stempel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.


Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.


Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das [[Akademisches_Auslandsamt_(AAA)|Akademische Auslandsamt]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart&#8203;@uni-due.de]   
Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das [[International_Office|{{Lang|en|International Office}}]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart&#8203;@uni-due.de]   


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Aktuelle Version vom 21. November 2024, 10:08 Uhr

Möchtest du als Gasthörer*in einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchen, stellst du einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Einschreibungswesen. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Den Antrag, die Kontaktdaten der Ansprechperson sowie die Höhe der Semestergebühr und die Kontoverbindung findest du auf den Seiten des Einschreibungswesens.

Bist du Gasthörer*in, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Stempel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.

Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.

Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das International Office unter restart​@uni-due.de

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-30