Grundschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/grundschule Grundschule] ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den [[Schulgesetz]]en vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
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* Schüler*innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
}}
* grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schüler*innen angepasst sind,
Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassen eins und zwei. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Wie die Schuleingangsphase können auch die Klassen drei und vier nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend geführt werden.  
* durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
* die Lernerfolge der Schüler*innen zu erhalten und weiter zu fördern.


Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.
Neben grundlegenden Lern-, Arbeits- und Sozialformen werden in der Grundschule [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Mathematische_Grundbildung|mathematische]], [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sprachliche_Grundbildung|sprachliche]] und [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sachunterricht|sachunterrichtliche]] Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.


 
Weitere Informationen findest du im [https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p11 Schulgesetz] oder auf den [https://www.schulministerium.nrw/die-grundschule-von-bis-z Webseiten des Schulministeriums].
==Verwandte Seiten==
*[[Lehramt Grundschule (LA G)]]
*[[Schulformen]]


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Aktuelle Version vom 9. September 2024, 11:56 Uhr

Die Grundschule, auch Primarstufe genannt, ist die erste gemeinsame Schulstufe des Schulsystems für alle Kinder. Die Grundschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 1 bis 4.

Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassen eins und zwei. Sie kann je nach individuellem Bedarf der Kinder um ein Jahr verlängert oder verkürzt werden. Ziel ist es, die Kinder dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern und den Start in der Grundschule erfolgreich zu gestalten. Wie die Schuleingangsphase können auch die Klassen drei und vier nach Jahrgängen oder jahrgangsübergreifend geführt werden.

Neben grundlegenden Lern-, Arbeits- und Sozialformen werden in der Grundschule mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.

Weitere Informationen findest du im Schulgesetz oder auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-09-08