Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text=Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell waren. Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden. | ||
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In den Prüfungsordnungen ( | In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen]] zum Studium oder die [[Praxisphasen]]. Bestimmungen die nur dein [[Fächer|Studienfach]] betreffen, findest du in den ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fachspezifische Zugangsvoraussetzungen]] wie besondere [[Voraussetzungen#Sprachkenntnisse:_alle_F.C3.A4cher.2Falle_Lehr.C3.A4mter|Sprachkenntnisse]], die Zulassung zu [[Prüfungen]] und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen. | ||
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2023, 12:02 Uhr
In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium oder die Praxisphasen. Bestimmungen die nur dein Studienfach betreffen, findest du in den ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse, die Zulassung zu Prüfungen und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.
Prüfungsordnungen Ba-Ma; Studienstart ab Wintersemester 2016/17: (LABG 2016)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen für Bachelor und Master.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen für Bachelor und Master.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-15